– 01. Juli 2008 –

Das gerade wegen der vollständigen Freigabe der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung durch unqualifizierte und nicht versicherte Testamentsvollstrecker stark kritisierte Rechtsdienstleistungsgesetz tritt heute in Kraft. Die Qualifizierungsoffensive der AGT zeigt allerdings bereits Erfolg. In weniger als zwei Jahren haben bereits über 250 Teilnehmer einen von der AGT anerkannten Zertifizierungslehrgang besucht. Auch die Ausbildung zum Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung wird stark nachgefragt. Die Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers wird daher in Zukunft nicht länger eine Zufallsentscheidung sein.

In Ihrem Bericht über das Inkrafttreten des RDG weist Thomas Kürner, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Stuttgart auf den hohen Fortbildungsbedarf hin, der auf die Steuerberater wegen der neuen Tätigkeitsfelder, insbesondere der Testamentsvollstreckung, zukommt. Eberhard Rott, der Vorsitzende der AGT, sieht die Zukunft der Testamentsvollstreckung in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Finanzfachleuten.