Die 4. AGT-Fachtagung findet
am 24. Juni 2016
im dbb forum berlin statt.
Die Veranstaltung ist ausgebucht ! * Bitte nicht mehr anmelden !
Anliegen der AGT-Fachtagung ist es, ‘Aktuelle Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung’ aufzugreifen und Raum für Diskussion und Gedankenaustausch zu geben.
Auf der Agenda stehen deshalb wieder interessante Themen aus dem Alltag des Testamentsvollstreckers:
- Versicherungen in der Praxis des Testamentsvollstreckers
RA Wolfgang Hennig, Butzbach, FA Erbrecht, FA VersR - Ordnungsgemäße Vermögensverwaltung durch den Testamentsvollstrecker
Dirk Farkas-Richling, Director Private Banking, Bank J. Safra Sarasin AG, Basel - Die Prozessfinanzierung in der Praxis des Testamentsvollstreckers
RA Dr. Edgar Stieglitz, Foris AG, Bonn - Waffen im Nachlass – was nun?
Carsten Wegner, POI, Daniel Riemann, EKHK, LKA 553 -Waffenbehörde, Berlin - Neues vom „Digitalen Nachlass“
RA Matthias Pruns, Schiffer & Partner, Bonn
Mit Versicherungen hat jeder Testamentsvollstrecker zu tun. Interessanterweise ist der für das Erbrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs zugleich auch der zuständige Senat für Versicherungsrecht. Nach einem Todesfall gibt es viele Obliegenheiten im Bereich der Versicherung des Erblassers zu beachten. Bestehende Versicherungsverträge sind zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Unnötige Versicherungen zu kündigen. Neben unserem Referenten, der Fachanwalt für Erbrecht und zugleich für Versicherungsrecht ist, werden wir im Publikum Vertreter aus dem Versicherungsbereich haben, so dass wir zielführende Diskussionen erwarten. Bitte vergessen Sie auch nicht ihre eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Auch hier ist längst nicht alles versichert, was Testamentsvollstrecker als von ihrem Versicherungsumfang selbstverständlich erfasst ansehen. Man denke hier beispielsweise nur an die Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtigter.
Die Vermögensverwaltung durch den Testamentsvollstrecker ist in der seit einigen Jahren gegebenen Situation wenig ertragreicher und zugleich sichere Anlagemöglichkeiten gerade im Bereich der Dauertestamentsvollstreckung ein richtiges Problem geworden. Unser Referent ist seit vielen Jahren in diesem Bereich beruflich und in der wissenschaftlichen Veröffentlichung tätig. Auch hier sind sicherlich spannende Diskussionen zu erwarten.
Nachlässe, die über wenig Liquidität verfügen, sind per se für Testamentsvollstrecker schwierig zu handhaben. Spätestens wenn dann Prozesse zu führen sind, stellt sich die Frage nach einer Prozessfinanzierung. Auch hier erwarten wir Denkanstöße und Praxishinweise durch den „Erfinder“ der Prozessfinanzierung in Deutschland.
„Deutschland rüstet auf“, so stand es vor wenigen Monaten in der Presse. Waffen im Nachlass sind schon ein häufiges Problem für Testamentsvollstrecker, sie werden es in Zukunft noch viel mehr werden. Grundkenntnisse über die verschiedenen Waffenkategorien, welche Waffen einer besonderen gesetzlichen Restriktion unterliegen, wie die Polizei verfährt, wenn Testamentsvollstrecker Waffenfunde melden und viele weitere praktische Hinweise erwarten wir von den Mitarbeitern des Polizeipräsidiums in Berlin.
Kurz vor Weihnachten ging eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Facebook-Account eines minderjährigen Kindes durch die Presse. Der digitale Nachlass ist längst in der Praxis angekommen, gängige Empfehlungen sprechen davon, die Verwaltung einem Testamentsvollstrecker zuzuweisen. Eine Standortbestimmung zu diesen Fragen ist daher angezeigt.
Last, but not least wird es wieder die beliebte Testamentsvollstreckersprechstunde geben. Hier sind Ihre Fragen gefragt. Lassen Sie uns wissen, wo Sie der Schuh drückt. Bei so vielen Testamentsvollstreckern sollte es gelingen, in der Diskussion eine Lösung zu finden. Lassen Sie uns bitte Ihre Fragen so zeitnah zukommen, dass wir sie noch ein wenig aufbereiten können, um sie den Teilnehmern nahebringen zu können. Dies erleichtert die anschließenden Diskussion mit den Referenten und den Teilnehmern. Bitte schicken Sie Ihre Anfragen per E-Mail an die Geschäftsstelle unter info@agt-ev.de .
Programm und Anmeldung_Berlin ⇒Anmeldeschluss: 14. Juni 2016
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Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung (5,25h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) und für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V) sowie geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Beim FPSB Deutschland ist die Veranstaltung registriert (Nr. 16-030) und mit 4,5 CPD-Credits bewertet. Eine Fortbildungsbescheinigung wird bei Abzeichnung in der Teilnehmerliste erteilt.