Tagungsbericht 5. und 6. AGT-Workshop (München und Hamburg)
Am 13. und 14. April 2018 (München) sowie am 25. und 26. Mai 2018 (Hamburg) fanden der fünfte und sechste Workshop der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) für Praktiker der Testamentsvollstreckung statt.
Diese Workshops behandelten die folgenden 6 Themenblöcke:
1. Durchsetzung des Erblasserwillens
2. Strategien bei der Auseinandersetzung des Nachlasses
3. Probleme der Dauertestamentsvollstreckung für Behinderte und Minderjährige
4. Besonderheiten bei der Testamentsvollstreckung mit Auslandsbezug
5. Akquise für Testamentsvollstrecker
– Wie funktioniert das?
6. Wissensdokumentation in der Testamentsvollstreckung und Aktuelles aus der Testamentsvollstreckung
Die Moderation der Veranstaltung übernahmen Rechtsanwalt Norbert Schönleber (Köln) und Steuerberater Peter Hinrich Meier (Jockgrim).
Sie stellten im Rahmen einer kurzen Impulseinführung die Themenblöcke vor. Danach hatten die Teilnehmer das Wort, wobei alle Themen in einem lebhaften Erfahrungs- und Meinungsaustausch eingehend erörtert wurden. Auch bei den gemeinsamen Mittag- und Abendessen sowie in den Pausen setzten sich die Diskussionen rund um die Testamentsvollstreckung fort.
Schon aus den Erfahrungsberichten der Teilnehmer zu den ersten beiden Themenblöcken ‚Durchsetzung Erblasserwillen und Nachlassauseinandersetzung‘ wurde deutlich, dass hier bei unklarer Formulierung im Testament häufig Zündstoff für Streitigkeiten mit Erben und Vermächtnisnehmern bestehen kann.
Auch bei den weiteren Themen ‚Dauertestamentsvollstreckung und Testamentsvollstreckung mit Auslandsbezug‘ zeigten sich die speziellen Probleme und Schwierigkeiten in der praktischen Testamentsvollstreckertätigkeit.
Als fünftes Thema stand die ‚Akquise‘ im Programm. Es bot allen reichlich Grundlage für Diskussionsstoff. Hier sprachen die Teilnehmer über die verschiedenen Methoden bei der Generierung von Mandaten und deren Werbewirkung im Bereich der Testamentsvollstreckung. Auch auf die nicht unerheblichen Kosten von Werbeanzeigen und Werbe-Netzwerken wurde ausführlich eingegangen.
Beim letzten Thema ‚Wissensdokumentation‘ sprach man über die fehlende Software für Testamentsvollstrecker und das Recht auf Löschung nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (Inkrafttreten 25.Mai 2018) und deren Folgewirkung. Hier besteht in der praktischen Umsetzung noch Nachbesserungsbedarf bzw. eine erhebliche Informationslücke.
Zum Schluss der Veranstaltung hatten die Teilnehmer die Gelegenheit ihre Fragen in eigener Sache dem Teilnehmerkreis vorzustellen und Vorschläge zu neuen Workshop-Themen zu machen.
Aufgrund der offenen Diskussion in kleiner Runde konnten alle Teilnehmer aus den Workshops wichtige Anregungen und Hinweise für ihre eigene Praxis in der Testamentsvollstreckung mitnehmen.
Im Anschluss erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse und die Ausarbeitung von Statements zu den einzelnen Themenblöcken, um hiermit die praktische Arbeit der Testamentsvollstrecker zu unterstützen.
Wegen der großen Nachfrage und der positiven Resonanz der Teilnehmer finden voraussichtlich auch im nächsten Jahr wieder zwei weitere Workshops mit neuen Themen statt.
⇒ Die genauen Termine in 2019 mit Programm, Ort und Anmeldung werden spätestens auf dem
12. Deutschen Testamentsvollstreckertag in Bonn am 20.11.2018 bekanntgegeben.