5. AGT-Fachtagung am 09.06.2017 in Dresden

Foto_FrauenkircheWeitere Informationen zu der Veranstaltung sind auch dem Beitrag bzw. dem Programm  zu entnehmen.

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Tagungsbericht (von RA Rott, Vorstandsvorsitzender der AGT e.V.)

Insider werden sich erinnern: Die AGT-Fachtagung 2016 in Berlin fand am Tag nach der Entscheidung im Referendum über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union statt. In diesem Jahr in Dresden war es der Tag nach den vorgezogenen Neuwahlen in Großbritannien, die aus der Sicht der britischen Premierministerin nicht das erhoffte Ergebnis gebracht haben. Zufälligkeiten? Sicherlich.

Keineswegs zufällig: Das wunderschöne Ambiente im Steigenberger Hotel de Saxe, direkt gegenüber der Frauenkirche und wieder spannende Themen für Testamentsvollstrecker.

RA RottDen Auftakt machte der neu in das Programm aufgenommene Abriss über aktuelle Entscheidungen für die Praxis von Testamentsvollstreckern, im Duett abwechselnd referiert von den AGT-Vorständen Rechtsanwalt Eberhard Rott, FA ErbR, FA SteuerR sowie Rechtsanwalt Norbert Schönleber, FA Miet/WEG-Recht.

IMG_1199Die Berücksichtigung der Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der vom Testamentsvollstrecker vorzunehmenden Erbauseinandersetzung, das Gefahrenpotenzial unerkannt unentgeltlicher und damit unwirksamer Verfügungen durch den Testamentsvollstrecker sowie Fragen von Thesaurierung durch den Testamentsvollstrecker und Gleichbehandlung von Miterben bildeten hier den Schwerpunkt. Schlussendlich konnte auf eine brandaktuelle Entscheidung des OLG Hamm hingewiesen werden, die die besondere Bedeutung der Zertifizierung von Testamentsvollstreckern durch die AGT hervorhebt.

IMG_1212Die anschließende erste Pause wurde von den Teilnehmern nicht nur genutzt, um sich an den reichlich aufgefahrenen kulinarischen Köstlichkeiten zu laben, sondern auch, um wie gewohnt den interdisziplinären Gedankenaustausch und das Wiedersehen mit alten Bekannten zu pflegen.

IMG_1233Spannend ging es danach weiter mit dem Vortrag von Frau Isabel Boden, Geschäftsführerin der fineart advisory GmbH, Berlin. Eine spontane Befragung unter den Teilnehmern ergab, dass bereits nahezu zwei Drittel aller anwesenden Testamentsvollstrecker sich mit der Thematik von Kunstwerken in Nachlässen auseinanderzusetzen hatten.

Entsprechend rege entwickelte sich die Diskussion um die Praxis der Wertermittlung und Verwertung von Kunstwerken in Nachlässen. Anhand praktischer Beispiele und entsprechendem Fotomaterial wurden die Kriterien der Wertermittlung, die Qualitätskriterien für Kunstwerke, insbesondere Echtheit, Zustand und Provenienz, aber auch die Bestimmung von restauratorischen Eingriffen dargelegt und die Auswirkungen von Art-Loss-/ Lost Art- und Beutekunstregister auf den Wert von Kunstgegenständen erläutert. Abgerundet wurde der informative Beitrag durch die Darstellung verschiedener Verwertungsmöglichkeiten für Kunstwerke.

IMG_1238Rechtsanwalt Arndt Merschky, FA ErbR, FA SteuerR aus Halle erläuterte anschließend die zivilrechtlichen, erbschaftsteuerlichen und urheberrechtlichen Aspekte, die der Testamentsvollstrecker bei der Abwicklung von Kunstnachlässen zu beachten hat, verdeutlicht am Nachlass des 2013 verstorbenen Malers und Grafikers Willi Sitte.

IMG_1257Nach einer weiteren Pause wurden die Spezialthemen aufgerufen. RA Hansjörg Tamoj, FA ErbR, FAVerwR, referierte über die gern übersehenden Themen aus dem Bereich des öffentlich Rechts mit dem Schwerpunkt des Umgang von Testamentsvollstreckern mit Bauerwartungsland, Altlasten, aber auch Gewerbe- und Handwerksrecht sowie dem Bestattungsrecht. Mancher Teilnehmer musste konstatieren, erstmalig mit diesen Problemkreisen konfrontiert worden zu sein.

IMG_1271Die Möglichkeiten von Geldanlagen des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers in Zeiten extrem ertragsschwacher Finanzprodukte stellten in einem Co-Vortrag die Finanzplaner Dr. Michael Kornau und Anne Rössler vor. Anlagerichtlinien für die Vermögensverwaltung durch Testamentsvollstrecker wurden ebenso dargestellt, wie die verschiedenen Anlageformen. Anhand einzelner Finanzprodukte wurden die grundlegenden Marktmechanismen erläutert, die der mit Vermögensanlageentscheidungen betraute Testamentsvollstrecker kennen sollte, um nicht den Nachlass zu schädigen und sich selbst Haftungsrisiken auszusetzen. Wie sich zeigte, wichtige, wenngleich auch für viele Teilnehmer schwere Kost.

IMG_1284Apropos Kost: Der gesellige Ausklang, der als „kleiner“ Imbiss gedacht, aber zum kulinarischen Buffet mutiert war und die gut gefüllte Hotelbar veranlassten etliche Teilnehmer, die Diskussionen bis weit in den Abend hinein fortzusetzen.

Kurz und gut: Eine rundherum gelungene Veranstaltung, die mit Spannung, aber auch Freude auf die nächste Fachtagung blicken lässt.

Allen Teilnehmern/ Teilnehmerinnen der Veranstaltung stehen die Präsentationsunterlagen als Download zur Verfügung
⇒ Die Geschäftsstelle (info@agt-ev.de) vergibt auf Anfrage ein Passwort, das hier einzutragen ist.

 

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