Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (kurz: AGT e.V.) arbeitet ehrenamtlich. Er besteht aus erfahrenen Erbrechtspraktikern mit zumeist über 20jähriger Berufserfahrung, die als Rechtsanwälte, Fachanwälte oder Steuerberater, Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) tätig sind. Mehrere von Ihnen wurden von der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 51/09) zu den 25 besten Erbrechtsanwälten in Deutschland gewählt. Weiterhin zeichnen sie sich durch vielfache Veröffentlichungs- und Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge aus.
Der Gesamtvorstand der AGT e.V.
Vorstandsmitglieder (§ 8 Abs. 1 und 2 der Satzung der AGT e.V.):
- Rechtsanwalt Eberhard Rott (Vorsitzender)
- Rechtsanwalt Norbert Schönleber (1. stv. Vorsitzender)
- Steuerberater Peter Hinrich Meier (2. stv. Vorsitzender)
- Rechtsanwältin Dr. Luise Hauschild
- Rechtsanwalt Alexander Knauss
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M.
- Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer
- Steuerberater Thomas Terhaag
Geschäftsführerin (§ 10 Abs. 1 der Satzung)
- Tanja Vehreschild, Dipl.-Vw.