– 05. März 2008 –

 

Die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer brachte es erneut an den Tag: Die Meinungen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer gehen nach wie vor sehr weit auseinander und reichen in der Bandbreite von der völligen Abschaffung nach österreichischem Vorbild bis zu einer deutlichen Ausweitung von derzeit ca. 4 Mrd. Euro auf ca. 10 Mrd. Euro.

Die Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Reform ist zu kompliziert, und zwar sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für die Finanzverwaltung. Die Steuergewerkschaft davon aus, dass bundesweit ca. 500 zusätzlichen Finanzbeamte notwendig sein werden, um die Regelungen im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwenden und zu überwachen.
  • Es fehlt eine Begrenzung der Besteuerungsgrundlage bei einer Unternehmensaufgabe durch Verkauf oder Insolvenz.
  • Die Behaltefrist von 15 Jahren ist zu lang. Eine Verkürzung auf 10 Jahre wurde allgemein befürwortet.
  • Die Lohnquoten-Regelung ist zu kompliziert, insbesondere für kleinere Unternehmen.
  • Die Gleichstellung der Verwandten mit fremden Dritten ist unangemessen. Sie erfolgt aber durch die Zusammenlegung der Steuerklassen II und III.