– 19. März 2008 –

In ihrer Gegenäußerung vom 12.03.2008 zu den zahlreichen vom Bundesrat erhobenen Korrekturforderungen am bisherigen Entwurf des Gesetzes für die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtes hat die Bundesregierung nunmehr dahingehend Stellung bezogen, dass sie den Prüfungsbitten nachkommen wolle, auch wenn diese nicht den Vorschlägen der Regierung entsprächen. Betroffen ist insbesondere die Behaltensfrist von 15 Jahren bei der Unternehmensübergabe als Voraussetzung für einen Erlass der Erbschaftsteuerschuld, die nach Auffassung des Bundesrates auf 10 Jahre reduziert werden soll. Weiterhin steht auch die schwer nachvollziehbare Differenzierung in den Steuerklassen II und III zur Diskussion.