– 29. Mai 2008 –

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (die AGT berichtete ausführlich) wurde in der 163. Sitzung des Bundestages an die Fachausschüsse verwiesen. Für Testamentsvollstrecker besonders bedeutsam sind die beabsichtigten Regelungen zur Verjährung der Haftung sowie die bei der Erbauseinandersetzung zu beachtenden neu gestalteten Anrechnungsbestimmungen von Zuwendungen.