– 26. Juni 2008 –
Mit der Novelle (dem sog. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen [MoMiG]) sollen Neugründungen vereinfacht werden, damit unternehmerische Ideen schneller und unkomplizierter umgesetzt werden können. Die AGT berichtete. Auch Testamentsvollstrecker werden profitieren können, z. B. durch die Gründung von Testamentsvollstrecker-GmbH´s.