– 26. August 2008 –

Die Qualitätsoffensive der AGT im Bereich der Testamentsvollstreckung wird von den geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckern angenommen. Nach weniger als zwei Jahren konnte bereits der 200. Testamentvollstrecker von der AGT zertifiziert werden, der seine besondere Qualifikation nach den Richtlinien der AGT nachgewiesen hat. Der Erbfolgeplaner, die Nachlassgerichte, aber auch sonstige, an qualitativ hochwertiger Testamentsvollstreckung Interessierte sind nicht mehr darauf angewiesen, die Abwicklung und Verwaltung von Vermögenswerten nach dem Kriterium „gut vom Hörensagen” zu vergeben.