– 17. März 2009 –
Deutschland hatte im Zuge der Abschaffung der Erbschaftsteuer in Österreich das mit diesem Land seit 1954 bestehende Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zum 01.01.2008 gekündigt (die AGT berichtete). Die Erbschaftsteuer in Österreich trat aber nicht schon Ende 2007, sondern erst zum 31.07.2008 außer Kraft. Durch diese zeitliche Lücke bestand die Gefahr einer Doppelbesteuerung bei in diesen Zeitraum fallenden Todesfällen, die durch ein nunmehr im Entwurf vorgelegtes Gesetz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.08.2008 verstorben ist (BT-Drs. 16/12236) beseitigt werden soll.