– 22. März 2010 –

Mit nahezu 400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem gesamten Bundesgebiet war der diesjährige Erbrechtstag in Berlin, veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, wieder ausgesprochen rege besucht. Der Bereich der Testamentsvollstreckung sowie der aktuellen Rechtsprechung im Erbrecht wurde durch die AGT-Vorstände Eberhard Rott und Alexander Knauss vertreten.

 

Der von AGT- Vorstand Eberhard Rott gehaltene Vortrag „110 Jahre Testamentsvollstreckung nach dem BGB – aktueller denn je!“ steht in der Geschäftsstelle info@agt-ev.de zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen ist das in der Veranstaltung ausgegebene Kennwort erforderlich.