– 04. Mai 2010 –

Bei den Diskussionen anlässlich eines Gastvortrages von AGT-Vorstand Eberhard Rott zu den umfangreichen (erbschaft-) steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers wurde deutlich, wie sehr auch die Finanzverwaltung unter der Tätigkeit bzw. Untätigkeit unqualifizierter Testamentsvollstrecker leidet – mit zumeist erheblichen Nachteilen für die Erben. Die Qualifizierungsoffensive der AGT wurde daher sehr begrüßt.