– 26. Mai 2011 –
Nach dem Formulierungsvorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer für eine Zertifizierung von Mediatoren soll sich als zertifizierter Mediator bezeichnen dürfen, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten absolviert hat. Eine bestimmte Anzahl durchgeführter Mediationen werden nicht gefordert, es genügt, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verhandlungstechnik, zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen der Mediation in einer mindestens 90-stündigen Ausbilduang vermittelt werden, die mit einem Kolloquium abschließt, in dem die Inhalte und die gemachten Erfahrungen reflektiert werden. Im Übrigen soll der Mediator in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicherstellen, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können.
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