– 15. Dezember 2011 –

In seiner Sitzung am 15.12.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung beschlossen.

Der ursprüngliche, vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf war durch den Bundestagsrechtsausschuss erheblich verändert und u.a. durch den zertifizierten Mediator ergänzt worden. Als solcher soll sich bezeichnen dürfen, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit detailliert festgelegten Inhalten absolviert hat. Einzelheiten, u.a. ob, in welchen Umfang und in welcher Weise praktische Tätigkeitsnachweise erbracht werden müssen, soll eine Rechtsverordnung festlegen. Mit ihr ist in etwa einem Jahr zu rechnen. Zuvor soll den beteiligten Verbänden die Gelegenheit gegeben werden, ihre Expertise einzubringen.

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Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 01.04.2011, Drs. 17/5335

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 01.12.2011, Drs. 17/8058