Der 6. Deutsche Testamentsvollstreckertag
Am 29.11.2012 fand im Wissenschaftszentrum in Bonn der 6. Deutsche Testamentsvollstreckertag statt. Mit rund 180 Teilnehmern war die Veranstaltung, die mittlerweile schon zur Tradition geworden ist, erneut sehr gut besucht. Herr Rechtsanwalt Eberhard Rott, der Vorsitzende der AGT, begrüßte die zahlreichen Teilnehmer und führte in den Ablauf der Veranstaltung ein.
Diese begann nun zum zweiten Mal mit der Verleihung des AGT-Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung. Diesjähriger Preisträger ist Herr Prof. Dr. Wolfgang Reimann von der Universität Regensburg (Bildmitte).
Der Laudator, Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Schiffer (links im Bild), spannte die Teilnehmer zunächst ein wenig auf die Folter, da er den Preisträger zunächst noch nicht verriet und statt dessen sein umfangreiches Schaffen vorstellte. Er hob hervor, dass der Preisträger von Anfang an Wissenschaft und Praxis verbunde habe. Beileibe sei er kein „Superspezialist“, sondern vielmehr ein spezialisierter Generalist auf sehr hohem Niveau. Als dann der Hinweis auf das Handbuch der Testamentsvollstreckung und die langjährige Kommentierung bei Staudinger folgte, war dann endgültig klar, dass als Preisträger niemand anderes in Betracht kommen konnte als Prof. Dr. Reimann. (Laudatio)
Herr Prof. Dr. Reimann nahm den Preis dankend unter großem Beifall entgegen. Im Rahmen seiner Dankesrede verwies er darauf, dass er nicht dem Beispiel des ansonsten von ihm sehr geschätzten Schriftstellers Thomas Bernhard folgen wolle. Eine Publikumsbeschimpfung liege ihm fern. Er freue sich sehr über den Preis. Lobend erwähnte er die aus seiner Sicht große Bedeutung der AGT bei der Förderung des wichtigen erbrechtlichen Gestaltungsmittels der Testamentsvollstreckung.
Nach der Preisverleihung folgte traditionsgemäß der Vortrag des Grandseigneurs des deutschen Erbrechts, Herrn Prof. Dr. Karlheinz Muscheler von der Ruhr-Universität Bochum.Dieser unterstrich nochmals die zunehmende Bedeutung der Testamentsvollstreckung. Dies sei schon daraus ersichtlich, dass im zurückliegenden Jahr 28 Urteile zur Testamentsvollstreckung veröffentlicht worden seien – ein Rekord. Dabei sei darunter nur ein Urteil eines Amtsgerichts gewesen. Bei den restlichen Entscheidungen habe es sich ausschließlich um Entscheidungen der Oberlandesgerichte sowie des BGH gehandelt.
Prof. Dr. Muscheler stellte dann fünf der Entscheidungen näher vor und analysierte sie sehr gründlich. Dabei scheute er auch vor Kritik an einer Entscheidung des BGH nicht zurück und machte deutlich, dass auch der BGH in seinen Entscheidungen nicht immer der Weisheit letzten Schluss liefert. Dem Vortrag schloss sich eine sehr lebhafte Diskussion an.
Gestärkt durch die Kaffepause konnten die Teilnehmer sich dann der Sektion Internationales widmen. Herr Rechtsanwalt Lukke Mörschner gab zunächst einen Überblick über die Schwierigkeiten, die sich durch Erbfälle mit Auslandsberührung ergeben können. In einem sehr lebendigen Vortrag zeigte er an Beispielsfällen ausgewählter europäischer Länder, welche Tücken sich im Detail ergeben können.
Dies wurde dann im Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Steinmetz noch vertieft. Dieser stellte die Möglichkeiten und Grenzen einer Testamentsvollstreckung in Spanien vor. Eingangs des Vortrages erläuterte er, dass der Testamentsvollstrecker auf spanisch Albacea heiße. Das Wort habe arabische Wurzeln und mache deutlich, wie weit sich Rechtstraditionen letztlich spannen können. Trotz der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wurden vom Referenten die Gestaltungsspielräume eingehend vorgestellt.
Während der Mitttagspause konnten die Teilnehmer sich dann am leckeren Büffet versorgen und Erfahrungen austauschen.
Im Themenblock III beleuchtete dann Frau Richterin am Finanzgericht Köln Ulrike Wefers an Hand ihrer langjährigen Erfahrung die Testamentsvollstreckung aus steuerlicher Sicht. Sie machte deutlich, welche Anforderungen von Seiten der Rechtsprechung gestellt werden und konnte viele Praktikerhinweise geben.
Der Themenblock IV wendete sich dann abschließend dem Geschäftsfeld der Testamentsvollstreckung zu.
Der Preisträger, Herr Prof. Dr. Reimann (s.o.), erläuterte, dass nach seiner Kenntnis in noch nicht einmal 30 % der Erbfälle ein Testament vorliege. Von den erstellten Testamenten sei vielleicht maximal ein Drittel von Notaren erstellt. Der Einfluss des Notariats sei daher wohl doch nicht so groß wie vielleicht angenommen. Prof. Dr. Reimann legte dann aber dar, dass die Testamentsvollstreckung ein wichtiges erbrechtliches Gestaltungsmittel darstelle, dass es zu fördern gelte.
Anschließend stellte dann Herr Rechtsanwalt a.D. Peter Reinfeldt die Ergebnisse seiner empirischen Forschungen dar. In einer sehr eingehenden Forschungsarbeit, die in seine Dissertation eingehen wird, hat er sämtliche Nachlassgerichte in Deutschland aufgesucht und dort tausende von Nachlassakten gesichtet. Dabei hat er untersucht, in welchen Fällen Testamentsvollstreckung angeordnet wurde und wie hier die Vergütungsfrage geregelt wurde. Dabei kam er zu sehr interessanten Ergebnissen, die im Rahmen der Dissertation noch endgültig ausgewertet und dann veröffentlicht werden sollen. Auf das Endergebnis kann man angesichts der sehr sorgfältigen und umfassenden Aufarbeitung nur gespannt sein.
Die Vorbetrachtungen führten jedenfalls bereits zu einer sehr lebhaften Diskussion unter den Teilnehmern.
Frau Dr. Gabriele Metternich von S.O.S Kinderdorf vertiefte dann noch die Betrachtungen. Auch sie hatte sich im Rahmen ihrer Promotion mit Fragen der Anordnung von Testamentsvollstreckung beschäftigt. Erstaunen rief ihre Feststellung hervor, dass die Mehrzahl der Testamente nach Ihrer Überprüfung im Frühjahr erstellt werden.
Abschließend zog Herr Rechtsanwalt Rott das Schlussresümee. Er dankte den Teilnehmern für die umfangreichen Diskussionsbeiträge, verwies auf die geplante AGT-Fachtagung im Frühjahr in Stuttgart und den 7. Deutschen Testamentsvollstreckertag im November in Bonn und lud zum abschließenden Empfang ein.
Dort konnten sich die Teilnehmer am kalten Büffet und verschiedenen Getränken laben und weitere Erfahrungen austauschen. Hiervon wurde rege Gebrauch gemacht, so dass die letzten Teilnehmer erst am späten Abend das Wissenschaftszentrum verließen.
Abschließend kann man von einer sehr gelungenen Veranstaltung sprechen, die „Appetit“ weckt auf den 7. Deutschen Testamentsvollstreckertag.
Rechtsanwalt Norbert Schönleber, Köln
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