Praktiker der Testamentsvollstreckung tauschen sich aus
am
Freitag, 10. Juni – Samstag 11. Juni 2016
im Lindner Hotel & Spa Binshof, Binshof 1, 67346 Speyer
DER WORKSHOP IST AUSGEBUCHT – BITTE NICHT MEHR ANMELDEN !
Neue Termine für 2017 ==> s. hier !
Moderation und Leitung des Workshops:
RA Norbert Schönleber, Köln und StB Peter Hinrich Meier, Jockgrim
Der AGT-Workshop soll die bisherigen Veranstaltungen der AGT -den Deutschen Testamentsvollstreckertag sowie die Fachtagungen– ergänzen. Aktuelle Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung sollen hier mit einem auf 20 Personen begrenzten Teilnehmerkreis diskutiert und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden. Dieser Workshop wendet sich ausschließlich an Teilnehmer, die bereits Testamentsvollstreckungen durchgeführt bzw. maßgeblich begleitet haben.
Themen*:
Freitag 10. Juni:
1. Themenblock: Akquisition von Testamentsvollstreckungs-Mandanten
2. Themenblock: Eintritt des Erbfalls und Vorbereitung für eine ordnungsgemäße Amtsannahme
Samstag 11. Juni:
3. Themenblock: Die Ermittlung des Nachlasses
4. Themenblock: Das Nachlassverzeichnis
5. Themenblock: Bildung von Netzwerken
6. Themenblock: Vorstellung der Ergebnisse und Ausarbeitung von Statements
Nach kurzer Anmoderation werden in Diskussionen eigenständig Lösungsansätze erarbeitet, die in der Praxis umgesetzt werden können.
Beabsichtigt ist, die Statements einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Veranstaltung soll auch den Kontakt unter den Teilnehmern und die Bildung von Netzwerken fördern.
Die näheren Einzelheiten zum Programm sowie die Anmeldemodalitäten können dem Workshop-Programm entnommen werden: Programm und Anmeldung_workshop Speyer
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) mit 9 h anerkannt.
Informationen zum Hotel sowie zur Anfahrt finden Sie hier
Für Rückfragen stehen die Moderatoren der Veranstaltung gerne zur Verfügung:
RA Norbert Schönleber, Telefon 0221-742130, Steuerberater Peter Hinrich Meier, Telefon 07271-959210
* Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.
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