Durch mind. 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder certified estate planner (cep) sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvolltreckung.
(gem. §3 der AGT-RiLi )