Durch Nachweis theoretischer Kenntnisse in den Bereichen ‚Allgemeines Erbrecht‘ und ‚Testamentsvollstreckung‘ im Rahmen einer erfolgreichen Teilnahme an Zertifizierungslehrgängen bei von der AGT geprüften renommierten Fortbildungsinstituten.
(gem. §2 der AGT-RiLi)