Durch regelmäßigen Nachweis von mind. 15h Fortbildung/je 3 Jahre auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung im Rahmen einer Rezertifizierung durch die AGT. Sie dient der Erhaltung der Sachkunde, insb. vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen.
(gem. §5 de AGT-RiLi)