Durch Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Abdeckung des Risikos von Pflichtverletzungen aus Testamentsvollstreckungen. Sie umfasst für den Bereich der Testamentsvollstreckung eine Mindestdeckungssumme pro Schadenfall.
(gem. §4 der AGT-RiLi)