Fachtagung für Testamentsvollstrecker

Thema der AGT-Fachtagung
am 03. Mai 2018:
 “Aktuelle Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung
im
Sheraton Frankfurt airport hotel, Airport / Terminal 1, 60549 Frankfurt a.M.

Bild1_Pfeil rotLesen Sie dazu den
Tagungsbericht: hier 

Programm und Hintergrundinformationen:

12.00 – 12.30 Uhr
Eintreffen der Teilnehmer, Empfang mit Imbiss

12.30 – 12.45 Uhr
Begrüßung und Einleitung
RA Eberhard Rott, FA Erbrecht, FA Steuerrecht, Vorsitzender AGT, Bonn

12.45 – 14.15 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung mit Gestaltungshinweisen
RAe Eberhard Rott und Norbert Schönleber, FA Miet- / WEG-Recht, Vorstände AGT  

14.15 – 15.15 Uhr
Fahrzeuge im Nachlass – Bewertung und Verwertung
Dipl.-Ing. Dr. Christian Wichartz, Kelsterbach

15.15 – 15.45 Uhr
Kaffeepause

15.45 – 16.05 Uhr
Einsatz eines Geldsuchhundes in der Praxis des Testamentsvollstreckers
Caudia Nüchter, Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, Mannheim

16.05 – 17:30 Uhr
Erfahrungen und Risiken bei der Testamentsvollstreckung
Dr. Stephan Schmidl, Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker, Traunstein

17.30 – 18:45 Uhr
Immobilienverwertung – Tipps und Tricks
Dipl-Ing. Hakan Citak, Köln und Auktionator Jürgen Matthias, Bergisch Gladbach

18.45 – ca. 20.00 Uhr
Kommunikativer Ausklang mit Imbiss

Programm_Anmeldung_Frankfurt 2018

Die Testamentsvollstreckung hat sich zu einem eigenen spezialisierten Bereich des Erbrechts entwickelt. Das OLG Hamm sieht die Qualifikation eines von der AGT zertifizierten Testamentsvollstreckers im Bereich der Testamentsvollstreckung sogar als über der eines Fachanwaltes für Erbrecht stehend an. Grund genug, sich mit der aktuellen Rechtsprechung zu beschäftigen, um diesem Anspruch auch gerecht zu werden. Die steigende Zahl von Entscheidungen zur Testamentsvollstreckung ist erfreulich. Sie zeigt, dass die Testamentsvollstreckung als modernes Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung in immer mehr Nachlässen zu finden ist. Und sie zeigt unqualifizierten Testamentsvollstreckern ihre Grenzen auf.

In der letztjährigen Fachtagung haben wir uns u. a. mit der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit teilunentgeltlicher Verfügungen des Testamentsvollstreckers beschäftigt Diese Grundsätze sind selbstverständlich auch auf andere Vermögenswerte zu übertragen. Jeder Testamentsvollstrecker sollte daher die Grundzüge der Bewertung von häufig vorkommenden Vermögensgegenständen kennen, um nicht in eine unerkannte Haftungsfalle zu geraten. In der diesjährigen Fachtagung beschäftigen wir uns daher intensiv mit Fahrzeugen im Nachlass. Vom einfachen Gebrauchtfahrzeug bis zur hochwertigen Oldtimer-Sammlung – die Bandbreite ist riesengroß.

Welcher Testamentsvollstrecker kennt nicht das Problem: Die Erblasserin soll große Mengen an Bargeld in ihrer Wohnung verwahrt haben. Vielleicht ist sogar noch der kurz vor dem Tod liegende Zeitpunkt der Abhebung nachvollziehbar. Aber wo nur hat sie das viele Geld versteckt? Eine praktische Hilfestellung bietet ein Geldspürhund. Wir werden die Einsatzmöglichkeiten des besten Freundes des Menschen – und damit auch des Testamentsvollstreckers – in einer praktischen Demonstration kennenlernen.

Auch auf diese Fragestellung trifft der Testamentsvollstrecker häufig: Er soll sein Amt antreten, kennt aber weder die Person des Erblassers, noch die Zusammensetzung des Nachlasses. Welche Risiken hier bestehen und wie sie bewältigt werden können, wollen wir unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten erörtern.

Mit einem bloß mäßigen Erfolg seiner Tätigkeit darf sich ein Testamentsvollstrecker nicht begnügen. Diese schon Jahrzehnte alte Feststellung des BGH gilt selbstverständlich noch heute und erst recht für die von der AGT zertifizierten Testamentsvollstrecker. In nahezu jedem Nachlass hat sich der Testamentsvollstrecker mit der Verwertung von Immobilien zu beschäftigen. Wie sich mit teilweise einfachen Mitteln, aber auch Verwertungsmethoden, die über die standardmäßige Beauftragung eines Maklers hinausgehen, dabei überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen lassen, wollen wir zum Ende des Veranstaltungstages erfahren.

Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung (5,5h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)  und für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung  (DStV e.V) sowie geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Beim FPSB Deutschland ist die Veranstaltung registriert (Nr. 18-029) und mit 5,5 CPD- Credits bewertet. Eine Fortbildungsbescheinigung wird bei Abzeichnung in der Teilnehmerliste erteilt.

Bitte beachten Sie die neuen Preise und Stornobedingungen ab 2018:

Teilnehmerbeiträge:
AGT-Mitglieder/[Zert.] Testamentsvollstrecker (AGT)          295,– Euro
Mitglieder der DVEV/ Bundesverbandes Dt. Stiftungen        295,– Euro
Nichtmitglieder                                                                   395,– Euro
Referendar / Student (begr. Kontingent)                               50,– Euro

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.

Allen Teilnehmern der Veranstaltung stehen im Anschluss an die Tagung die Präsentationsunterlagen als Download zur Verfügung: Die Geschäftsstelle (info@agt-ev.de) vergibt auf Anfrage ein Passwort, das hier einzutragen ist.