Tagungsbericht – Testamentsvollstreckertag 2018

von cand. iur. Felix Leven, SP§P Schiffer & Partner, Bonn

„Gekürzte Fassung. Die ausführliche Fassung des Tagungsberichts ist in der ‚ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis‘, 2/2019 erschienen: Tagungsbericht_ErbR

Am 20.11.2018 lud die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) zum 12. Deutschen Testamentsvollstreckertag in das Bonner Wissenschaftszentrum ein. Trotz herbstlicher Erkältungswelle kamen wieder fast 200 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet nach Bonn, um auf der bundesweit führenden Veranstaltung für Testamentsvollstreckung über deren neuste Entwicklung zu diskutieren.

Mit einer herzlichen Begrüßung der Teilnehmer leitete der Vorsitzende der AGT, Rechtsanwalt Eberhard Rott (Foto oben rechts), das diesjährige Programm des Testamentsvollstreckertages ein und stellte die neuen AGT-Vorstandsmitglieder, die Steuerberater Peter Hinrich Meier und Thomas Terhaag (oben, mittleres Bild, 2. und 1. v.li.) vor. Verabschiedet wurde Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Konrad Löcherbach (in Abwesenheit), der aus dem Vorstand ausscheidet.

Im Anschluss wurde der traditionelle „AGT-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“ verliehen. Der diesjährige Preisträger ist Notar und Autor im wohl bekanntesten Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, dem „Palandt“. Die Rede ist von Herrn Dr. Dietmar Weidlich. AGT-Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer betonte in seiner Laudatio, der Preisträger überzeuge mit seinen wichtigen und qualitativ hochwertigen Beiträgen in der Rechtswissenschaft. Der Preisträger bedankte sich für diesen besonderen Preis. Der Testamentsvollstreckung, die auch eine interessante Schnittstelle zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht darstelle, fühle er sich seit jeher stark verbunden. Laudatio

Leider musste der für den ersten Vortrag des Tages gesetzte Prof. Dr. Karlheinz Muscheler krankheitsbedingt absagen. Damit der von ihm traditionellen gehaltenen Vortrag zu „Aktuellen Fragen der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung“ nicht gänzlich ausfiel, sprangen kurzfristig die AGT-Vorstandsmitglieder und Rechtsanwälte Eberhard Rott und Norbert Schönleber (li. u. mittleres Bild) ein und besprachen jeweils zwei aktuelle Entscheidungen. Beide vermochten dabei, den Erkrankten würdig zu vertreten und die Rechtsprechung lebhaft mit „geistigem Inhalt“ zu füllen. Dabei warnten Sie insbesondere vor Fehlern aus Nachlässigkeit bei der Testamentsvollstreckung und mahnten zu gebotenem Problembewusstsein.

Nach einer kurzen Pause folgte der Vortrag von Rechtsanwalt Thomas Wenzler (re. Bild) zum Thema „Der Testamentsvollstrecker als Unternehmenslenker – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken nach §§ 35, 69, 370 AO“. In seinem gegenüber der Programmankündigung erweiterten Vortrag wies der Referent auf die Risiken für Testamentsvollstrecker hin, die bei Unternehmensbeteiligungen im Nachlass  „die Zügel in die Hand nehmen“. Der Vortragende schaffte es dabei mit seinem Vortragsstil, dieses ernste Thema eindrücklich aber dennoch auch heiter darzustellen.

Im Anschluss an die Mittagspause, in der die Teilnehmer die Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch hatten, berichtete zunächst Norbert Schönleber über die vergangenen Veranstaltungen der AGT, die sich anhaltend starker Nachfrage erfreuen.

Danach folgte traditionell der Länderbericht, diesmal mit dem Thema „Die Testamentsvollstreckung im System der Nachfolgeregelung in den USA“. Der Vortragende, Rechtanwalt Jan-Hendrik Frank (unten li Bild), stellte ausführlich die doch zahlreichen zu beachtenden Unterschiede zwischen einer Nachfolgegestaltung in den USA und Deutschland dar und wies insbesondere auf rechtliche Spezialitäten wie den „Trust“ und den „Executor“ bzw. „Personal Representative“ hin, die teilweise starke Ähnlichkeit mit einem Testamentsvollstrecker aufweisen. Er legte aber auch ein Augenmerk auf grenzüberschreitende Fälle im Erbrecht zwischen Deutschland und Bundesstaaten der USA.

Aus aktuellem Anlass und im Anschluss an einen Vortrag auf dem 10. Deutschen Testamentsvollstreckertag 2016 stellten Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog und Rechtsanwalt Matthias Pruns (oben, mittleres Bild) in einem kurzen Programmeinschub das Urteil des BGH vom 12. Juli 2018 zum Digitalen Nachlass vor (Az. III ZR 183/17). Die Referenten blickten dabei auch kritisch auf noch ausstehende Fragen auf diesem Gebiet, zeigten sich aber insgesamt zufrieden mit der Entscheidung.

Auch der abschließende Vortrag blieb auf dem Gebiet des Digitalen. Mit „Bitcoin & Co. – Kryptowährungen in der Praxis des Testamentsvollstreckers“ führten die Rechtsanwälte Alexander Knauss, ebenfalls AGT-Vorstandsmitglied, und Dr. Gordian Oertel (re. und li. im rechten Bild) in einen abstrakten sowie häufig unbekannten Teil der Vermögensverwaltung ein. Nach einem „historischen“ Rückblick auf die Geschichte des Bitcoin erklärten die Vortragenden zunächst einmal abstrakt das System der Kryptowährung um dem interessierten Publikum anschließend den konkreten Umgang mit dieser bei Konstituierung und Verwaltung des Nachlasses als Testamentsvollstrecker näher zu bringen.

Die sich an den Vortrag anschließenden Fragen des Publikums zeigten, dass Kryptowährung und ganz grundsätzlich der Digitale Nachlass noch viel Grund für wissenschaftliche Beschäftigung  bieten und leider auch Anlass für rechtliche Verunsicherung sind. Die Referenten beantworteten die Fragen ausführlich. Es zeigte sich aber auch, dass es wichtig ist, die Materie stärker in die öffentliche aber auch fachliche Diskussion zu bringen. Anlass dazu bietet die anstehende 2. AGT-Spezialtagung mit dem Thema „Digitaler Nachlass“.

Bevor es in den geselligen Ausklang der Tagung ging, motivierte der AGT-Vorstandsvorsitzende Rott die Tagungsteilnehmer in seiner Abschlussrede, dass der Digitale Nachlass nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem eine Herausforderung sei, die man angehen müsse.