Zu der 2. AGT-Spezialtagung am 15.02.2019, mit dem Thema ‚Digitaler Nachlass‘, finden Sie hier den Kurzbericht bzw. den Tagungsbericht.
Ankündigung der nächsten AGT-Tagung:
Termin: 15. Februar 2019
Ort: im dbb forum berlin, Friedrichstraße 169
Informationen zu Ort und Anfahrt: dbb forum berlin
Digitaler Nachlass – Klarheit durch BGH-Urteil oder nur die Spitze des Eisberges?
Was genau passiert etwa mit E-Mails, Facebook-Posts, persönlichen Profilen und Fotos im Netz sowie Internet-Abos, erworbenen Lizenzen oder Onlinekonten nach dem Ableben?
Zwar besteht mit der Facebook-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2018 nun Klarheit darüber, dass im Todesfall alle persönlichen digitalen Daten und Spuren Bestandteil des digitalen Erbes sind. D.h., die Erben haben somit ein Recht auf den uneingeschränkten Zugriff. Doch worauf kann überhaupt zugegriffen werden?
Diese und viele weiteren Fragen rund um den digitalen Nachlass greift die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. auf einer AGT-Spezialtagung am 15. Februar im dbb Forum in Berlin auf. Denn spätestens durch die Urteile des LG Berlin, des KG und nun des BGH zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei Facebook ist der digitale Nachlass in der Rechtswirklichkeit angekommen. Das Thema sollte deshalb spätestens jetzt fester Bestandteil des Know-hows eines jeden Testamentsvollstreckers sein.
Experten aus den Bereichen IT, Recht und Vermögensbewertung sind als Referenten geladen, interessante Vorträge und spannende Diskussionen garantiert.
Mehr zum ‚Digitalen Nachlass‘ lesen Sie hier.
Themen:
- Was ist digitales Vermögen?
Dr. jur. Björn Steinrötter, Institut für Rechtsinformatik, Universität Hannover - Die Rechtsnachfolge in das digitale Vermögen
Aktueller Stand und Ausblick nach dem Facebook-Urteil des BGH
RAin Dr. Stephanie Herzog, Peter & Partner Rechtsanwälte, Würselen/RA Matthias Pruns, SP§P Schiffer & Partner, Bonn - Digitales Vermögen in der Testamentsvollstreckung
RA Alexander Knauss, FA für Erbrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mitglied des AGT-Vorstandes sowie RA Dr. Gordian Oertel, FA für Erbrecht, Meyer Köring, Bonn - Die Bewertung digitalen Vermögens
StB/WP Christoph Wollny, Geschäftsführender Gesellschafter WOLLNY WP GmbH, Berlin - Technische Maßnahmen zur Sicherung des digitalen Nachlasses
Armin und Marie-Theres Fimberger, DIGITALES ERBE FIMBERGER, München - Der digitale Nachlass aus Anbietersicht: Soziale Netzwerke & Co.
N.N.
295,– Euro für [Zert.] Testamentsvollstrecker (AGT) / AGT-Mitglieder / Mitglieder der DVEV / Mitglieder des Bundesverbandes Dt. Stiftungen
395,– Euro für Nichtmitglieder / 50,– Euro für Referendare / Studenten (begr. Kontingent)
Die Spezialtagung wird als Fortbildungsveranstaltung (7 h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) sowie für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 19-011 registriert und wird mit 6,0 CPD-Credits bewertet.