Grußwort Deutscher Testamentsvollstreckertag
Dr. Stefan Weismann
(Präsident des Landgerichts Bonn)
auf dem
13. Deutscher Testamentsvollstreckertag
am 12. November 2019
im Bonner Wissenschaftszentrum
„Meine sehr verehrten Damen und Herren,
gerne begrüße ich Sie hier in der Stadt Bonn und in meinem Landgerichtsbezirk und nicht weil ich Eberhard Rott schon seit vielen vielen Jahrzehnten kenne, sondern weil die AGT für mich ein Sinnbild von Qualität ist in einer Dienstleistungswahngesellschaft.
Sie werden sich jetzt fragen, wieso sage ich so einen provozierenden Satz mit der Dienstleistungswahngesellschaft. Na ja, wir haben in Europa die Nutri-Score-Ampel, damit der Verbraucher weiß, was er isst, aber wir haben in vielen Dingen Dienstleistungen, die völlig frei gegeben werden, ohne dass der Verbraucher, der Rechtssuchende wirklich weiß, zu wem er kommt.
Und bei den Testamentsvollstreckern ist es ebenso und Sie bilden ein Gegengewicht. Qualifiziert, zertifiziert und das ist notwendig, denn Sie vertreten ähnlich wie sonst die Rechtsanwaltschaft, die Richter, die Staatsanwälte den Rechtsstaat in der besonderen Situation, in der Menschen ihre Lebensziele, Lebenswerte weiter geben wollen mit schwierigen Fragen. Und das finde ich gut.
Und dass der Tagungsband immer dicker geworden ist, zeigt, dass Sie sich wirklich mit Qualität beschäftigen und das tut Not und deswegen sage ich es auch an dieser Stelle gerne und vertrete es auch ansonsten, dass ich die berufsständischen Qualifizierungsmerkmale immer hochhalte, ob es die Steuerberater sind, ob es die Notare sind, ob es die Rechtsanwälte sind. Ich glaube, wir bewegen uns gesellschaftlich in eine völlig falsche Richtung, wenn wir alleine über den Marktpreis entscheiden lassen. Wir haben das bei vielen anderen Dingen auch gesehen, dass das ein Irrweg ist. Ich nehme nur die Kontoführungsgebühr bei den Banken. Wenn immer behauptet wird, sie kostet nichts, ist das natürlich Unsinn. Sie wird nur subventioniert durch andere Dinge, durch Zinsen und jetzt, oh Wunder, wo es die Zinsen nicht mehr gibt, muss man auf einmal Kontoführungsgebühren bezahlen. Wenn man vorher ein bisschen darüber nachgedacht hätte, hätte man sehen müssen, um ein Konto zu führen brauche ich Server, brauche ich Menschen, brauche ich Gebäude, brauche ich Kühlung, das kostet alles Geld. Sollen das die Banken einfach umsonst geben? Wenn ich qualifizierte Beratung und z. B. Testamentsvollstreckung haben will, dann kostet das auch Geld, weil der Testamentsvollstrecker vorher z. B. einen dicken Band lesen muss oder die Testamentsvollstreckerin sich fortbilden muss, ein Büro vorhalten muss.
All diese Dinge kosten Geld und deswegen muss man sich in unserer Gesellschaft auch klar machen, dass gute Dienstleistung Geld kostet. Deswegen kann es dieser Markt nicht richten.
Wenn ich andere Dinge, die ich leicht ersetzen kann, allein über den Marktpreis regele, dann mag das so sein. Ich muss kein teures Auto fahren, ich kann auch ein billiges Auto fahren. Aber wenn es um Rechtsstaat geht und das ist letztlich Ihre Aufgabe als im Grunde rechtsnachsorgende Rechtspflege, dann muss ich dies qualifiziert machen.
Und deshalb bin ich Ihnen dankbar, dass 850 Testamentsvollstrecker sich der AGT-Zertifizierung unterworfen haben und sich weiter fortbilden und beglückwünsche Sie zu diesem Weg und wünsche Ihnen viel Erfolg. Nicht nur bei der Tagung, auch bei der weiteren Arbeit und dass sie als solche anerkannt werden möge.
Herzlichen Dank.“