Bericht – 13. Testamentsvollstreckertag

von Mag. iur. Felix Leven, SP§P Schiffer & Partner, Bonn

„Gekürzte Fassung. Die ausführliche Fassung des Tagungsberichts ist in der ‚ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis‘, 3/2020 erschienen: Tagungsbericht in der ErbR

Jetzt schlägt’s 13! – Am 12.11.2019 lud die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) zum 13. Deutschen Testamentsvollstreckertag in das Bonner Wissenschaftszentrum. Wieder kamen fast 200 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet nach Bonn, auf die bundesweit führende Veranstaltung für Testamentsvollstreckung. (mehr zu der Veranstaltungsreihe lesen Sie hier)

Mit einer herzlichen Begrüßung der Teilnehmer leitete der Vorsitzende der AGT, Rechtsanwalt Eberhard Rott (obere Bilderreihe, Bild links), das diesjährige Programm des Testamentsvollstreckertages ein und erinnerte dabei an das Datum des Vortages, dem 11.11. Der BGH traf am 11.11.2004 eine wichtige Entscheidung (Az. I ZR 213/01), nämlich, dass nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Personen aus anderen Berufsgruppen das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben können. Rott stellte heraus, dass die AGT für diese Zusammenarbeit der Berufsgruppen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung schon seit 1997 stehe.

An das Grußwort des Vorsitzenden schloss sich der Präsident des LG Bonn, Dr. Stefan Weismann (obere Reihe, Bild rechts), an, der die AGT als „Sinnbild von Qualität […] in der Dienstleistungswarengesellschaft“ lobte. In Zeiten von Nutri-Score und Co. sorge die AGT als Vertreter des Rechtsstaates mit Ihrer Zertifizierung für Qualitätssicherung in der Testamentsvollstreckung.

Lesen Sie hier den vollständigen Text des Grußwortes von Dr. Stefan Weismann, Präsident des LG Bonn

Im Anschluss wurde der traditionelle „AGT-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge“ verliehen. Dieses Jahr wurde als Preisträgerin nicht eine einzelne Person, sondern gleich eine „Verfechterin und Anwenderin der Schwarmintelligenz“ geehrt, wie der Laudator, Mitglied des Vorstandes der AGT und Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (mittlere Reihe, Bild links), hervorhob.

Dankesrede für Ehrung auf dem 13. Testamentsvollstreckertag

Preisträgerin war die ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis. 

Stellvertretend bedankten sich Rechtsanwalt Michael Rudolf, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) (s. kleines Bild rechts) und Rechtsanwältin Andrea Albers vom zerb verlag (mittlere Reihe, Bild rechts).

Laudatio von Herrn Dr. Jan K. Schiffer, AGT-Vorstandsmitglied

 

Der traditionelle Vortrag zu „Aktuellen Fragen der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung“ wurde wie im vergangenen Jahr von den AGT-Vorstandsmitgliedern und Rechtsanwälten Eberhard Rott und Norbert Schönleber (3. Reihe, Bild links) gehalten, die jeweils eine aktuelle Entscheidung vorstellten. Schönleber beschäftigte sich zunächst mit einer Entscheidung des OLG München zur Haftung des Testamentsvollstreckers bei Nichtbeachtung der Vorgaben aus dem Testament sowie zur Pflicht des Testamentsvollstreckers, die Erben ausreichend zu unterrichten (Az. 20 U 1345/18). Neben positiven Punkten zu der Entscheidung mahnte er kritisch an, dass erbrechtliche Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Rott befasste sich anschließend mit einer Entscheidung des OLG Hamburg zur Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen erhöhter Vorschussentnahme (Az. 2 W 66/19). Dabei stellte er die Entscheidung nicht nur dar und bewertete sie kritisch, durch einen Exkurs zum Entlassungsverfahren des Testamentsvollstreckers sowie weitere Praxis- und Gestaltungshinweise wurde vielmehr anschaulich ein tieferes Verständnis für die Materie vermittelt.

Ehrung des Testamentsvollstreckers StB LöcherbachNach einer kurzen Pause

– und der als Überraschungsmoment eingeschobenen Ernennung des ehemaligen AGT-Vorstandsmitgliedes Herrn Steuerberater Konrad Löcherbach zum ersten AGT-Ehrenmitglied (mehr dazu hier) –

 

Vortrag: Die Haftung des Testamentsvollstreckers

folgte der Vortrag von Rechtsanwalt Holger Baumgart (s. linkes Bild) zu dem Thema „Die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht“. In seinem Vortrag wies Baumgart insbesondere auf die Gefahr der „Nachsteuerhaftung“ des Testamentsvollstreckers bzgl. der Erbschaftssteuer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG i. V. m. §§ 34 Abs. 3, 69 S. 1 AO hin. Auch die Ausdehnung der Haftung auf andere Steuerarten wurde dargestellt. Abschließend folgte ein Einblick in das Steuerstrafrecht. Fragen der Teilnehmer wusste der Vortragende mit viel Fachkunde zu beantworten.

 

Referent: Testamentsvollstrecker RA SchönleberIm Anschluss an die Mittagspause berichtete Norbert Schönleber allgemein über die Veranstaltungen der AGT im Jahr 2019 und speziell über den 7. und 8. AGT-Workshop. Dieses Format sorge aufgrund der konzentrierten Teilnehmerstärke für konsequentes Diskutieren und Erarbeiten von Fachqualifikation.
Weitere Informationen zu den AGT-Workshops stehen hier sowie neue Workshop-Termine hier zur Verfügung. Zu den AGT-Veranstaltungen in 2020: ()

 

 

Danach folgte traditionell der Europäische Länderbericht, diesmal mit dem Thema „Erbrecht und Testamentsvollstreckung in Italien“. Dabei führte Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro (unterste Fotoreihe, linkes Bild) die Anwesenden in seinem Vortrag vom Römischen Recht zur aktuellen Rechtslage und wies auf die Gemeinsamkeiten, aber auch die zahlreichen Unterschiede zwischen deutschem und italienischem Erbrecht hin. Auch grenzüberschreitende Fälle und das dabei heranzuziehende Kollisionsrecht wurden von dem Vortragenden umfassend dargestellt. Mit der Erörterung von verfahrens- und steuerrechtlichen Fragen schloss Pagliaro seinen anschaulichen und umfassenden Vortrag.

Referentin auf der AGT-JahresfachtagungAbschließend setzte sich Prof. Dr. Katharina Uffmann (s. links) in ihrem Vortrag „Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bei der Interpretation des letzten Willens des Erblassers“ mit den Befugnissen des Testamentsvollstreckers bei der Auslegung des Willens des Erblassers und deren Grenzen, insbesondere dem Fremdbestimmungsverbot des § 2065 BGB, auseinander. Vortrag: Befugnissen des Testamentsvollstreckers

Sie leitete dabei ihre Position zu diesen Themen überzeugend her, setzte sich differenziert mit Gegenpositionen auseinander und diskutierte anschließend ausführlich mit den Teilnehmenden des Testamentsvollstreckertages.

Nach abschließenden Worten des AGT-Vorstandsvorsitzenden Rott hatten die Teilnehmer die Möglichkeit die Diskussionen des Tages bei einem geselligen Ausklang Revue passieren zu lassen und neue Kontakte zu knüpfen.

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Der Termin für den 14. Deutschen Testamentsvollstreckertag ist der Dienstag, 17. November 2020.