Digitaler Nachlass

BMJV legt umfassende Studie zum digitalen Nachlass vor.

Kurzbeitrag von RA Eberhard Rott, Vorstandsvorsitzender der AGT.

Beinahe 400 Seiten stark ist die Untersuchung zum digitalen Nachlass aus rechtlicher und technischer Sicht, die das BMJV Ende letzten Jahres vorgelegt hat und zum Download unter diesem Link verfügbar ist.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung „Mein erster Eindruck zu dem Werk: Eine ungeheure Fleißarbeit, die nur erahnen lässt, welche zusätzlichen Aufgaben auf Testamentsvollstrecker in Zukunft zukommen werden. Und diese Zukunft ist eigentlich schon Gegenwart. Sie ist nur noch nicht in das Bewusstsein der Bevölkerung gedrungen. Professionelle Testamentsvollstrecker haben spätestens seit der AGT-Spezialtagung zum Thema digitaler Nachlass zu Beginn des letzten Jahres den Fokus auf diese Aufgaben gerichtet. E

rfreulich weiterhin: Die Studie widmet sich an verschiedenen Stellen auch dem Datenschutz. Spätestens jetzt können Testamentsvollstrecker sich diesem Thema nicht länger verschließen, zumal die Studie zur Bewältigung der Probleme des digitalen Nachlasses die Testamentsvollstreckung ausdrücklich empfiehlt. Die AGT-Fachtagung in Karlsruhe wird sich neben anderen Praxisfragen der Testamentsvollstreckung in einem eigenen Beitrag auch diesem Thema widmen.“  Anmerkung: die für den 24.04.2020 vorgesehene Fachtagung wird aus aktuellem Anlass voraus. auf 4/2021 verlegt. Infos folgen!

Den Tagungsbericht zu der AGT-Spezialtagung „Digitaler Nachlass“ lesen Sie hier.
Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier.