Ohne Behindertentestament ist das Erbe oft verloren!

Der Anteil an Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren macht mit 182.275 Personen rd. 2 % sowie der Anteil der 18- bis unter 55-Jährigen mit 1.575.553 Personen etwa 20 % der schwerbehinderten Menschen in Deutschland aus (Stand 12/2017).

Wer als Erblasser eine möglichst gute Versorgung und Betreuung des behinderten Kindes sowie eine finanzielle Absicherung des Kindes wünscht, kommt kaum um ein Testament herum.

Verfügt ein behinderter Mensch plötzlich über ein Vermögen, und sei es auch nur in Form eines Pflichtteils, verliert er seinen Anspruch auf Sozialleistungen. Er muss sein Vermögen für seine Pflege und Betreuung einsetzen. Denn nur bei Bedürftigkeit behinderter Menschen trägt der Sozialhilfeträger die oft lebenslangen Kosten einer Behinderung.

Ein vom Experten individuell erstelltes Behindertentestament schützt vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe. Und es ermöglicht zugleich, dem Behinderten einen Lebensstandard über dem Sozialleistungsniveau zu sichern.

Für diese Spezialmaterie bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der die komplexe Rechtsmaterie – mit Schnittpunkten etwa zum Sozialrecht – beherrscht. Idealerweise ist dieser auch der begleitende Testamentsvollstrecker. Denn mit Recht werden derartige Anordnungen als die ‚Hohe Schule der Testamentsgestaltung‘ bezeichnet. Ebenso wichtig ist der eher wenig beleuchtete Bereich der tatsächlichen Abwicklung eines Behindertentestamentes.

Das hierfür notwendige Fachwissen bot die ganztägige ausgebuchte AGT-Spezialtagung „Das Behindertentestament“ am Freitag, den 14. Februar 2020, in Köln im Maternushaus.

Für die Spezialtagung konnte die AGT praxiserfahrene Experten zu diesem anspruchsvollen Thema gewinnen:

  • Notar Lorenz Spall: „Die Ausgestaltung des Behindertentestaments“
  • Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hans Hammann: „Die praktische Handhabung“
  • Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht Frau Dr. Gudrun Doering-Striening: „Behindertentestament und Sozialrecht“
  • Kaufmann Ralf Maack: „Anlageentscheidungen“

Abschließend folgte eine Podiumsdiskussion, bei der Vertreter von Vereinigungen Betroffener für Fragen zur Verfügung standen. Dazu eingeladen waren Frau Helga Lüngen (Geschäftsführerin, ZNS – Hannelore Kohl Stiftung), Herr RA Matthias Weber (Vorstand, Lebenshilfe Köln e.V.) sowie Herr Detlef Schmidt (Kreisgeschäftsführer, Sozialverband VdK).
Programm

Tagungsbericht

> Lesen Sie zu dem Thema ‚Behindertentestament‘ einen aktuellen Pressebeitrag
(von Uwe Prins, Redaktion für Sonderthemen, Wochenzeitung Der Wecker, Leer, 2/2020)

> Zur AGT-Pressemitteilung ()

Die AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. aus Bonn ist seit über 20 Jahren die führende Vereinigung rund um das komplexe Thema der Testamentsvollstreckung und qualifiziert mit Ihren Lehrgängen bundesweit Testamentsvollstrecker. (www.testamentsvollstreckerliste.de.)