AGT-TV-Vergütungsprojekt: Moderne Testamentsvollstreckervergütung

 

Der Vorstand der AGT und eine Arbeitsgruppe im Vorstand befassen sich seit einiger Zeit mit dem Thema der angemessenen Testamentsvollstreckervergütung und dabei insbesondere mit den „Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins“, als Fortentwicklung der Rheinischen Tabelle (teilweise auch „Neue Rheinische Tabelle“ genannt).

Lesen Sie hier den vollständigen Text der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers (Fortentwicklung der „Rheinischen Tabelle“).

Diese „fortentwickelte“ Tabelle ist in der Praxis der weitgehend maßgebende Standard. Die Zeiten, die Sachverhalte und die Anforderungen an eine moderne Testamentsvollstreckung unterliegen jedoch einem steten Wandel. Das kann nicht ohne Auswirkung auf die angemessene TV-Vergütung bleiben.

Symbole für VergütungsfragenDazu hat die AGT e.V. Ende 2020 das „TV-Vergütungsprojekt“ ins Leben gerufen und veröffentlich seit 2021 sukzessive „Anmerkungen zur zeitgemäßen angemessenen Testamentsvollstreckervergütung und zugleich Fortschreibung der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Vergütung
des Testamentsvollstreckers durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT-Anm-DNotV-E)“ auf der AGT-Webseite unter Vergütungsprojekt