Rechtsprechungssammlung für Testamentsvollstrecker

Zusammenstellung von RA Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) und Vorstandsvorsitzender der AGT e.V. aus einem rund 400 Dokumenten umfassenden Fundus zur Rechtsprechung im Bereich der Testamentsvollstreckung.

Das gewählte elektronische Format der Rechtspraxis dient einem schnellen Zugang nicht nur zu den Leit- und Orientierungssätzen, sondern überwiegend auch zu den frei im Internet verfügbaren Volltexten der Entscheidungen. Mehr zum Inhalt lesen Sie hier!

Vorwort

Vorstand AGTBereits im ersten Jahr meiner Berufstätigkeit als Rechtsanwalt durfte ich einen seriösen, älteren Herrn beraten, der zum Testamentsvollstrecker berufen war. Seither fasziniert mich dieses Eintauchen in vergangene Zeiten und gleichzeitiger Gestaltung der Gegenwart mit dem Ziel Zukunft. Mittlerweile habe ich unzählige Testamentsvollstrecker begleitet, selbst viele Testamentsvollstreckungen durchgeführt, die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. mitbegründet, deren Vorsitzender ich seit mehr als zwei Jahrzehnten sein darf.

In den letzten drei Jahrzehnten hat die Testamentsvollstreckung ein neues Gesicht bekommen. Sie ist aus dem beschränkten Kreis der vornehmlich engen Vertrauten des Erblassers oder Rechtsanwälten und Notaren vorbehaltenen Tätigkeit herausgetreten. Die Folge ist eine immer größer gewordene Zahl von Entscheidungen der Rechtsprechung zu Themen der Testamentsvollstreckung. Dabei sind es, wie ich aus zahllosen Gesprächen weiß, häufig nicht die großen Themen, die Erben und Testamentsvollstrecker gleichermaßen beschäftigen. Der Dualismus der Rechtswege von freiwilliger und streitiger Gerichtsbarkeit mit ihren unterschiedlichen Prozessordnungen hat zu einer nahezu unüberschaubaren Fülle von Einzelfallentscheidungen geführt. Bereits früh mit dem Aufkommen elektronischer Speicherungssysteme habe ich deshalb begonnen, mir mein eigenes Archiv an Entscheidungen zusammenzustellen. Mein Anliegen ist es, dieses Archiv allen gegenwärtigen und künftigen Testamentsvollstreckern, aber auch Entscheidungsträgern und Gestaltungs-beratern zur Verfügung zu stellen und dabei die Möglichkeiten des elektronischen Zugriffs zu nutzen. Unterstützung hierfür habe ich beim zerb verlag gefunden, der mit mir gemeinsam neue Wege geht. Die vorliegende Rechtsprechungssammlung wird ausschließlich auf elektronischem Wege herausgegeben und schafft dem geneigten Leser die Möglichkeit, von den rund 400 wiedergegebenen Leitsätzen und Verlinkung direkten Zugriff auf die im Internet gerichtlichen Entscheidungen zu erhalten, soweit diese öffentlich zugänglich sind. Für dieses mutige Experiment bedanke ich mich beim Verlag und in besonderem Maße bei Frau Albers und Frau Blaschko, die mich bei der Umsetzung sehr unterstützt haben. Herzlichen Dank sage ich an dieser Stelle auch Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reimann für sein Geleitwort. Für mich hat er in den vergangenen Jahrzehnten wie kein anderer die Entwicklung der Testamentsvollstreckung zu einem Instrument der modernen Nachfolgegestaltung geprägt. Und schließlich gilt allen Anwendern bereits vorab mein Dank für kritische Anmerkungen und jederzeit willkommene Hinweise auf weitere Entscheidungen.

Zum Geleit

von Prof. Dr. Wolfgang Reimann

Das Erbrecht galt in nicht allzu zu ferner Vergangenheit als eher statische Materie. Die Eingriffe des Gesetzgebers in das 5. Buch des Erbrechts hielten sich seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900 in Grenzen, es wurden keine substanziellen gesetzgeberischen Korrekturen vorgenommen. Dies lag einerseits daran, dass es sich beim 5. Buch des BGB um eine besonders sorgfältige, gründliche und stabile Leistung des seinerzeitigen Gesetzgebers handelt, und andererseits an der klugen Zurückhaltung des Gesetzgebers, die so der privatautonomen Rechtsgestaltung raum ließ. Gleichwohl hat sich das Erbrechts stark verändert. Noch 1982 meinte Hans Hattenhauer in seinem Werk „Grundbegriffe des bürgerlichen Rechtes“, die Anzahl der Paragraphen des Erbrechtsbuches stehe „im umgekehrten Verhältnis zu seiner schwindenden praktischen Bedeutung“. Seit geraumer Zeit ist hingegen von der „Renaissance des Erbrechts“ die Rede (Schiemann, ZEV 1995, 197). Die Verhältnisse haben sich – nicht nur in quantitativer Hinsicht – geändert, für die geänderten Lebenssachverhalte mussten Gestaltungsmodelle gesucht und in das System des Erbrechts eingepasst werden.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Testamentsvollstreckung zu. Das Gesetz regelt diese Materie in nur wenigen, nämlich in 32 Paragraphen. In Umkehrung der von Hans Hattenhauer getroffenen Diagnose könnte man sagen, die geringe Anzahl dieser Paragraphen stehe im umgekehrten Verhältnis zur steigenden praktischen Bedeutung der Testamentsvollstreckung. Diese ist – wie die Stiftung – zum Vehikel privater Erbrechtssetzung geworden (Dutta, Warum Erbrecht?, 2014, 21 ff, 47 ff). Der Wunsch nach Dauer ist im Erbrecht zur Triebfeder der Veränderungen geworden. Das deutsche Recht hält hierfür keine rules against perpetuities bereit, so dass die Gestaltungspraxis und die Gerichte sich, assistiert von der Wissenschaft, an die so entstandenen Probleme herantasten mussten. Die Unsicherheiten sind immer noch groß, auch weil jede Testamentsvollstreckung genauso unterschiedlich ist wie der letzte Wille eines jeden Erblassers.

So ist die nunmehr von Rechtsanwalt Eberhard Rott, einem erfahrenen Praktiker und Mitbegründer der AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn, vorgestellte „Rechtsprechungssammlung für Testamentsvollstrecker“ geeignet, Licht in die Vielfältigkeit der Themen zu bringen, mit denen sich ein Testamentsvollstrecker auseinanderzusetzen hat. Die Testamentsvollstreckung ist in den Justizausbildungsordnungen aus den Grundzügen des Erbrechts, die der Jurist im 1. Staatsexamen zu beherrschen hat, ausdrücklich ausgenommen. Richter, die nicht tagtäglich mit Themen der Testamentsvollstreckung zu tun, aber Gestaltungen aus dem Bereich der Testamentsvollstreckung zu beurteilen haben, müssen sich langwierig einarbeiten.  Ebenso ist die neu vorgestellte Rechtsprechungssammlung für Testamentsvollstrecker – schon wegen der Tiefe der Darstellung und der Einbeziehung auch untergerichtlicher Entscheidungen – geeignet, die Arbeit der mit Testamentsvollstreckungen befassten Personen zu erleichtern. Ihnen wird das neu vorgestellte Format einen schnellen ersten Zugriff zu Einzelfragen vermitteln.