18. Deutscher Testamentsvollstreckertag

Tagungsbericht (Kurzform) von Steven Färber, stud. jur. und wiss. Mitarbeiter, Bonn
– Info zur langen Version in ErbR folgt hier!

 

Zu ihrem nunmehr „volljährigen“ 18. Deutschen Testamentsvollstreckertag hat die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT e.V.) am 19.11.2024 in das Wissenschaftszentrum Bonn eingeladen.

Wie es sich in den letzten Jahren in hybrider Form bewährt hat, war auch die Online-Teilnahme per Live-Schaltung möglich. die Fachtagung jährt sich zum 18. Mail

 

So versammelten sich insgesamt mehr als 360 Teilnehmende, davon ca. 150 vor Ort, um sich in Fachvorträgen über aktuelle Entwicklungen und Spezialthemen im Bereich der Testamentsvollstreckung zu informieren und darüber in den Pausen angeregt zu diskutieren.

Zu Beginn hieß der AGT-Vorstandsvorsitzende Rechtsanwalt Eberhard Rott (links) alle Teilnehmenden herzlich willkommen. Wie er einleitend anmerkte, liegen die wegweisenden Entscheidungen des BGH zur geschäftsmäßigen „Jedermann-Testamentsvollstreckung“ vom 11.11.2004 [1] schon fast 20 Jahre zurück, welche seinerzeit die Grundlage zur Idee der Testamentsvollstrecker-Zertifizierung durch die AGT begründet haben. Die Zertifizierung findet erfreulicherweise immer größere Wertschätzung und Akzeptanz in der Praxis.

Besonders begrüßte Rott die anwesenden Prof. Dr. Muscheler und Prof. Dr. Reimann, die bereits vor 18 Jahren beim ersten Testamentsvollstreckertag dabei waren.

Ein kurzes Grußwort sprach anschließend Dr. Stefan Weismann (Mitte), Präsident des LG Bonn, und ein digitales Grußwort per Video folgte schließlich noch von Prof. Dr. Uwe Schramm (rechts) als Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer Berlin. Beide bedankten sich für die wertvolle Arbeit der AGT.

Im Anschluss an die Grußworte verkündete Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (links) in einer Laudatio den Preisträger des „AGT-Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“. Es ist in diesem Jahr der Deutsche Notarverein, der den Preis insbesondere für seine Vergütungsempfehlungen erhält. Er begrüßte, dass die Vergütungsempfehlungen 2025 aktuell zum Testamentsvollstreckertag veröffentlich worden sind. Zur Laudatio

Dankend entgegnete der Präsident des Deutschen Notarvereins Dr. Christian Rupp (Mitte), dass die AGT ein ausschlaggebender Partner für die Weiterentwicklung der Vergütungsempfehlungen gewesen ist.

Den ersten Fachvortrag zu aktueller Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung, der sich (passend zum 18. „Geburtstag“ des Testamentsvollstreckertages) schwerpunktmäßig mit Themen der elterlichen Sorge und Betreuung im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen befasste, leitete Prof. Dr. Muscheler mit einer Geschichte über den im Jahre 376 v. Chr. verstorbenen Demosthenes ein. Sodann berichtete Muscheler gewohnt souverän zur Testamentsvollstreckung und ihren vielfältigen Verbindungen mit der elterlichen Sorge sowie deren Folgen.

Nach einer gesprächsreichen Kaffeepause hielt Prof. Dr. Dutta (links und Mitte) einen fachlich versierten Vortrag über Aktuelles aus dem internationalen Erbrecht und dessen Bedeutung für die Testamentsvollstreckung. Bei der zusammenfassenden Darstellung zahlreicher wichtiger Gerichtsentscheidungen mit eigenen Anmerkungen, kam Dutta u.a. auch auf die „Waqf“ des islamischen Rechtskreises zu sprechen, die, durchaus überraschend, auch das deutsche Stiftungsrecht geprägt hat.

Nach der Pause stellte AGT-Vorstand und Steuerberater Peter H. Meier  (links) Themen und Ergebnisse der AGT-Veranstaltungen des vergangenen Jahres und dabei insbesondere des AGT-Workshops 2024 vor. Es folgte ein Ausblick auf die im Jahr 2025 geplanten Veranstaltungen. Nähere Hinweise finden sich auf der Homepage der AGT.[2]

Um „mehr Licht“ in die Welt der Testamentsvollstreckung zu bringen, stellte AGT-Vorstand Eberhard Rott (Mitrte) anschließend Umfrageergebnisse der AGT aus dem vergangenen Jahr vor. Diese ermöglichten statistische Einblicke in die Praxis, etwa zu bevorzugten Vergütungsmodellen und zur Büroorganisation von Testamentsvollstreckern.

Es folgte eine prägnante Präsentation von Hannah Meier (rechts), Bachelor of Arts – Steuer und Prüfungswesen, über die Möglichkeiten der Wertschöpfung in der Testamentsvollstreckung durch Mitarbeitereinsatz.

Mit Spannung erwartet wurde schließlich der Werkstattbericht zu den kurz zuvor am 11.11.2024 veröffentlichen neugefassten Empfehlung des Deutschen Notarvereins zur Testamentsvollstreckervergütung 2025.[3]  Dazu sprachen Prof. Dr. Reimann sowie die Kommissionsmitglieder Notar Dr. Peter Schmitz, Notar Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz und Dr. Ina Maria Pernice, Maître en Droit. Mit einem spannenden Einblick in die Entstehungsgeschichte der neuen Vergütungsempfehlungen erläuterten die Vortragenden, ausgehend von der Frage „Was ist eine angemessene Vergütung?“ Hinter- und Beweggründe der deutlich umfangreicheren und detaillierten neuen Vergütungsempfehlungen.

Die Verfasser betonten abschließend, dass es sich bei der auch bei der Neufassung um Empfehlungen, und nicht etwa um einen Gesetzesentwurf handele. Erblasser sollten, so der Apell des Notarvereins, nach wie vor die Privatautonomie zu individuellen Vergütungsvorgaben nutzen.

Nach einer kurzen Pause gewährte Dr. Katharina Weiler (unten links) der interessierten Zuhörerschaft einen Einblick in die Thematik ihrer – von der AGT geförderten – Dissertation „Der bevollmächtigte Testamentsvollstrecker“.[4] Weiler erläuterte zu von ihr erarbeiteten Lösungsvorschlägen, inwieweit die Bevollmächtigung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein kann und in welchen Bereichen sich die Bevollmächtigung und Testamentsvollstreckung überschneiden aber auch ergänzen.

Im letzten Fachbeitrag des Testamentsvollstreckertages ging es um die Vermögensverwaltung in der Testamentsvollstreckung, zu der von Maik Bolsmann (Mitte), Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der B&K Vermögen GmbH, erfrischend und praxisbezogen vortrug.  Mit Beispielen für Investitionsmöglichkeiten und Schlussrechnungen gab er den Teilnehmenden mit auf den Weg, keine Scheu vor der Vermögensverwaltung im Anlagenbereich zu haben und ggf. auch auf fachkundige und seriöse Unterstützung zurückzugreifen.

Zu guter Letzt bedankte sich Vorstandsvorsitzende Eberhard Rott (rechts) im Namen der AGT mit seiner Schlussbetrachtung bei allen Teilnehmern und lud traditionell zum geselligen Ausklang ein. Ein würdiger Abschluss für eine gelungene Veranstaltung!

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[1] BGH, Urt. v. 11. November 2004 – I ZR 213/01; BGH, Urt. v. 11. November 2004 – I ZR 182/02.
[2] www.agt-ev.de/veranstaltungen
[3] Abrufbar unter www.dnotv.de/dokumente/testamentsvollstrecker
[4] Weiler, Der bevollmächtigte Testamentsvollstrecker, 1. Aufl. 2024.