Mediation – Lösung für den Testamentsvollstrecker?
Die Auftaktveranstaltung findet am Freitag, 09. März 2018 von 9.00 – 18.00 Uhr im Maternushaus Köln Dreikönigssaal, Kardinal-Frings-Str. 1-3, 50668 Köln statt.
Zum Tagungsbericht: hier
Begrüßung und Moderation: Rechtsanwalt Norbert Schönleber, FA Miet-/WEG-Recht, Vorstand AGT
Referentin: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin
Zur Veranstaltung:
Mediation ist heute in aller Munde und wird oft als Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung empfohlen. Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist häufig begleitet von Konflikten mit anderen Verfahrensbeteiligten. Hier stellt sich die Frage, ob mit den Methoden der Mediation ein Weg gewählt werden kann, der zu einer schnelleren und umfangreicheren Befriedung führen kann als eine langwierige streitige Auseinandersetzung.
In diesem Tages-Seminar mit einer Dauer von insgesamt sieben Stunden werden die Grundprinzipien und das Verfahren der Mediation vorgestellt, Kommunikationstechniken des Mediators aufgezeigt, dargelegt, in welchen Fällen eine Mediation geeignet sein kann und welche Vorteile sie gegenüber gerichtlichen Verfahren bietet.
Um ein “erlebbares Verständnis” für das Mediationsverfahren zu erhalten werden Fallbeispiele erörtert unter besonderer Beachtung erbrechtlicher Problemstellungen und Konflikte, die in der Praxis des Testamentsvollstreckers häufig vorkommen, nachgespielt und mediativ gelöst. Die Veranstaltung soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, Mediation im Bereich von Testamentsvollstreckung und Erbrecht näher kennen zu lernen, um so entscheiden zu können, ob man sie als Hilfe nutzen will.
Die Referentin hat langjährige anwaltliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts und ist mit dieser Materie im streitigen Verfahren gut vertraut. Als ausgebildete Mediatorin verfügt sie aber auch über eingehende theoretische und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Mediation und wendet diese häufig an.
Mittagsimbiss und zwei Kaffeepausen sind im Preis eingeschlossen. Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (7h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Beim DStV e.V. wurde die Spezialtagung als Pflichtfortbildung für das Fachgebiet Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung mit 3:30 Stunden anerkannt. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 18-013 registriert und wird mit 7,0 CPD-Credits bewertet. Eine Fortbildungsbescheinigung wird bei Abzeichnung in den Anwesenheitslisten erteilt.
Teilnehmerbeiträge:
AGT-Mitglieder/[Zert.] Testamentsvollstrecker (AGT): 295,– Euro;
Mitglieder der DVEV/ Bundesverbandes Dt. Stiftungen: 295,– Euro;
Nichtmitglieder: 395,– Euro;
Referendar / Student (begr. Kontingent): 50,– Euro
Anmeldungen laufen bereits!
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Bitte beachten Sie unsere neuen Preise und Stornobedingungen ab 2018!
Die Preise sind den jeweiligen Programmen zu entnehmen. Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung