Tagungsbericht 11. Deutscher Testamentsvollstreckertag
Tagungsbericht von cand. iur. Felix Leven, SP§P Schiffer & Partner, Bonn
„Gekürzte Fassung. Die ausführliche Fassung des Tagungsberichts erscheint im Frühjahr 2018 in der ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis.“
→ Ausführliche Fassung: ErbR_2018-03
20 Jahre AGT! Zum elften Mal lud die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) am 21.11.2017 zum Deutschen Testamentsvollstreckertag in das Bonner Wissenschaftszentrum ein und wieder gab es ein Jubiläum zu feiern. In 20 Jahren (seit dem 13.3.1997) hat sich die AGT zu einer festen Institution der gehobenen Testamentsvollstreckung entwickelt. Zusammen mit über 180 bundesweit und aus dem benachbarten Ausland angereisten Teilnehmern wurde diese Entwicklung nun auf dem traditionsreichen Testamentsvollstreckertag weiter vorangetrieben.
Zu Beginn begrüßte der Vorsitzende der AGT, Rechtsanwalt Eberhard Rott, die Teilnehmer herzlich und sprach über die Geschichte des Vereins. Der vor zwanzig Jahren von Roman Herzog in seiner berühmten „Ruck-Rede“ geforderte Ruck sei zumindest bei der Testamentsvollstreckung verwirklicht worden. Die AGT sichere mit Erfolg, beispielsweise durch ihre Richtlinien zur Zertifizierung, Testamentsvollstreckung auf höchstem Niveau.
Anschließend wurde unter großem Beifall traditionell der „AGT-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“ verliehen. Rechtsanwalt und AGT-Vorstandsmitglied Dr. K. Jan Schiffer betonte in seiner Laudatio, man habe sich im Vorstand ohne zu zögern auf Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Frieser als Preiswürdigen festlegen können. Der Preisträger besteche nicht nur mit seiner Wahl des Rheinlandes als Wohnort, sondern natürlich durch sein großes wissenschaftliches Werk als Fachautor und Vordenker zu grundlegenden erbrechtlichen Fragen.
Frieser nutzte anschließend seine Dankesrede auch, um eindringlich für die Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Schaffung eines großen Nachlassgerichts zu werben. Diesen Gedanken griff Rechtsanwalt und AGT-Vorstandsmitglied Norbert Schönleber auf und bat um vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Leider fehlte dieses Jahr mit Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, der krankheitsbeding absagen musste, ein bekanntes Gesicht des Testamentsvollstreckertages, sodass der traditionelle Vortrag über die „Aktuellen Fragen der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung“ ausfallen musste. Doch zeigte sich hier wieder einmal die Stärke der „Testamentsvollstrecker-Community“. Rechtsanwalt Hansjörg Tamoj erklärte sich kurzfristig zu einem Vortrag mit dem Thema „Gerne übersehen: Der Testamentsvollstrecker und das öffentliche Recht. Vom Umgang mit Altlasten, Bauerwartungsland u.a.“ bereit. Darin bot er einen höchst informativen Einblick in Grundzüge des besonderen Verwaltungsrechts und dessen Zusammenhänge mit den Pflichten eines Testamentsvollstreckers.
Nach einer kurzen Pause mit anregenden Gesprächen gab Annette Höne von der Oberfinanzdirektion NRW mit ihrem Vortrag „Steuerrecht: Der koordinierte Ländererlass vom 22. Juni 2017 zur Erbschaftssteuerreform in der Praxis“ einen Überblick über das reformierte Erbschaftssteuerrecht sowie insbesondere den koordinierten Ländererlass, an dessen Ausarbeitung die Referentin selbst maßgeblich beteiligt war. Mit ihrem Beitrag folgte Höne einer Reihe von Vorträgen aus den Vorjahren zur Erbschaftssteuerreform, die nun Gesetz ist und schaffte es, dem Zuhörer die komplizierte Materie zu veranschaulichen.
Nach einer Mittagspause mit ausgeprägten fachlichen, wie auch persönlichen Austausch zwischen den Teilnehmern, stellte AGT-Mitglied Ralf Niederdränk die Ergebnisse der Mitgliederumfrage vor und motivierte zur aktiven Teilnahme der Mitglieder an der Vereinsarbeit.
Rechtsanwalt und AGT-Vorstandsmitglied Norbert Schönleber stellte im Anschluss den Ablauf und die Ergebnisse der AGT-Workshops vor, die sich neben den Fachtagungen und dem jährlichen Testamentsvollstreckertag als gutes Forum zur praktischen Diskussion und Problemerörterung etabliert haben. Er warb für das „AGT-Spezial“, das im kommenden Jahr 2018 erstmals mit dem Thema „Mediation“ als Alternative zur streitigen Auseinandersetzung zwischen Testamentsvollstrecker und anderen Verfahrensbeteiligten angeboten wird.
Danach folgte traditionell ein europäischer Länderbericht, dieses Mal aus Österreich. Dr. Ulrike Christine Walter, Rechtsanwältin mit Zulassung in Österreich und Italien, trug zu „Erbrecht und Testamentsvollstreckung in Österreich“ vor. Dabei referierte sie über die neuerliche Reform des österreichischen Erbrechts und stellte sodann anschaulich die erbrechtlichen Institute sowie das Verfahren im Erbfall in Österreich dar.
Abschließend gab es eine Besonderheit: Ein Vortrag einmal aus Sicht der von einer Testamentsvollstreckung „betroffenen“ Erben. Dr. Kirsten Schubert sprach über „Nachlassbewältigung in Familienunternehmen – (auch) ein Erfahrungsbericht“ und zeigte, wie schwierig es für Familien ist, vorzeitig über die Regelung des Nachlasses zu sprechen. Sie betonte aber gleichwohl, wie wichtig es sei, solche meist unangenehmen Gespräche zu führen, um wirklich den Willen des Erblassers zu berücksichtigen, „schwarze Schafe“ unter den Beratern auszumachen und die Familie des Erblassers vor einem langwierigen Nachlassstreit zu bewahren.
Die sich anschließende, teils emotionale Diskussion mit weiteren Praxisberichten zeigte, dass der Community die Materie wirklich am Herzen liegt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass man vermeiden wolle, den Familien nach dem Todesfall noch unnötige Probleme mit dem Nachlass oder dessen Verwalter aufzubürden. Ein guter Testamentsvollstrecker müsse zudem zwischen „Mein“ und „Dein“ unterscheiden können und Empathie beweisen.
Diese Diskussion trug sich, über die abschließenden Worte des Vorsitzenden der AGT, Rechtsanwalt Eberhard Rott hinaus, teilweise bis in den gemütlichen Ausklang hinein. Bei Fingerfood und Gesprächen fand der elfte Deutsche Testamentsvollstreckertag einen gelungenen Abschluss.
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Der 12. Deutsche Testamentsvollstreckertag findet am 20. November 2018 traditionell im Bonner Wissenschaftszentrum statt.