AGT-Spezialtagung
Spezialthemen in der Testamentsvollstreckung
Die Auftaktveranstaltung der neuen Veranstaltungsreihe „AGT-Spezialtagung“ fand am Freitag, 09. März 2018 von 9.00 – 18.00 Uhr im Maternushaus Köln Dreikönigssaal, Kardinal-Frings-Str. 1-3, 50668 Köln statt.
Ziel der Spezialtagung ist es, aktuelle, für Testamentsvollstrecker praxisrelevante und interessante ‚Einzelthemen‘ aufzugreifen und eingehender zu durchleuchten. Begründer und z.T. auch Moderator der Veranstaltung ist RA Norbert Schönleber, FA Miet-/WEG-Recht, Vorstandsmitglied der AGT.
Thema der 1. AGT-Spezialtagung: „Mediation – Lösung für den Testamentsvollstrecker?“ 2018
Referentin: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin, Programm 2018
Mediation ist in aller Munde und wird oft als Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung empfohlen. Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist häufig begleitet von Konflikten mit anderen Verfahrensbeteiligten. Hier stellt sich die Frage, ob mit den Methoden der Mediation ein Weg gewählt werden kann, der zu einer schnelleren und umfangreicheren Befriedung führen kann als eine langwierige streitige Auseinandersetzung. In der Tagung werden Grundprinzipien und das Verfahren der Mediation vorgestellt, Kommunikationstechniken des Mediators aufgezeigt sowie dargelegt, in welchen Fällen eine Mediation geeignet sein kann und welche Vorteile sie gegenüber gerichtlichen Verfahren bietet.
Thema der 2. AGT-Spezialtagung: „Digitaler Nachlass“ 2019
Referenten, s. Programm 2019
Spätestens durch die Urteile des LG Berlin, des KG und nun des BGH zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei Facebook ist der digitale Nachlass in der Rechtswirklichkeit angekommen. Das Thema sollte deshalb spätestens jetzt fester Bestandteil des Know-hows eines jeden Testamentsvollstreckers sein.
Die Tagung deckt alle wesentlichen Aspekte des Themas ab: Von der grundsätzlichen Frage, was digitales Vermögens eigentlich ist, über die Einzelfragen der Rechtsnachfolge, der Besonderheiten bei der Testamentsvollstreckung, der Bewertung digitalen Vermögens bis hin zu praktischen Fragen der technischen Sicherung des digitalen Nachlasses.
Thema der 3. AGT-Spezialtagung: „Das Behindertentestament“ 2020
Referenten, s. Programm 2020
Ohne Behindertentestament ist das Erbe oft verloren!
Wer als Erblasser eine möglichst gute Versorgung und Betreuung des behinderten Kindes sowie eine finanzielle Absicherung des Kindes wünscht, kommt kaum um ein Testament herum. Verfügt ein behinderter Mensch plötzlich über ein Vermögen, und sei es auch nur in Form eines Pflichtteils, verliert er seinen Anspruch auf Sozialleistungen. Er muss sein Vermögen für seine Pflege und Betreuung einsetzen. Denn nur bei Bedürftigkeit behinderter Menschen trägt der Sozialhilfeträger die oft lebenslangen Kosten einer Behinderung.
Thema der 4. AGT-Spezialtagung: „Marketing und Akquise“ 2021
Referenten, s. Programm und Anmeldung
Die 4. AGT-Spezialtagung zeigt einerseits auf, wie die modernen Marketinginstrumente für die Testamentsvollstreckung zu nutzen sind und beleuchtet andererseits verschiedene Wege der Akquisition. Im Rahmen eines sog. Testamentsvollstrecker-Chats finden parallel 3 AGT-Chats im kleineren Rahmen (Breakout Rooms) statt, die die Teilnehmer hintereinander besuchen. Ziel ist hier ein intensiverer Online-Austausch zu praxisnahen Themen.
Der Vorstand der AGT, der sich seit einiger Zeit mit dem Thema der „angemessenen Vergütung von Testamentsvollstreckern“ befasst (mehr dazu hier), diskutiert im letzten Themenblock, zusammen mit den Referenten, die Bedeutung der Vergütung – aus Marketing-Gesichtspunkten.
Thema der 5. AGT-Spezialtagung: „Vergütung von Testamentsvollstreckern“ 2022
Referenten, s. Programm
Die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes ist im Laufe der Jahrzehnte vielschichtiger geworden. Wurde die Tätigkeit früher aus eher rein privater Veranlassung heraus übernommenen, ist die Testamentsvollstreckung heute vielfach ein Beruf oder Bestandteil desselben! Dieser Beruf wird auch von Banken, Steuerberatern und eigenen Testamentsvollstreckergesellschaften mit zumeist speziell ausgebildeten Mitarbeitern ausgeübt.
Zunehmend komplexer werdende Familienverbände und Vermögensstrukturen führen dazu, dass die Aufgaben der Testamentsvollstrecker insgesamt immer anspruchsvoller, schwieriger und zeitaufwändiger werden. Dies spiegelt sich in der Frage der Vergütung wieder.
Thema der 6. AGT-Spezialtagung: „Testamentsvollstreckung und Stiftung“ 2023
Referenten, s. Programm
Rechts- und Praxisprobleme vor und nach der Stiftungsrechtsreform – In den Vorträgen von Matthias Pruns, Professor Dr. Ulrich Burgard, Axel Janitzki, Eberhard Rott, Dr. Luise Hauschild und Marcus Buschka wurden nicht nur die Grundlagen des Stiftungsrechts und die Neuerungen durch die Stiftungsreform vermittelt, die jeder Testamentsvollstrecker kennen sollte, sondern wurde auch ausführlich auf die praktischen Aspekte des Zusammenspiels von Testamentsvollstreckung und Stiftung eingegangen.
Thema der 7. AGT-Spezialtagung: „Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich“ 2024
Referenten, s. Programm
Warum dieses Spezialthema? Gesellschaftsanteile im Nachlass stellen für den Testamentsvollstrecker eine rechtliche und tatsächliche Herausforderung dar. Es bestehen vielfältige Besonderheiten gegenüber dem Umgang mit anderen Nachlassgegenständen, für die der Testamentsvollstrecker unbedingt sensibilisiert sein sollte. Die Spezialtagung „Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich“ gibt das notwendige Rüstzeug an die Hand, damit die Testamentsvollstreckung gelingt.