8. AGT-Fachtagung Online

Online-Veranstaltung

8. AGT-Fachtagung ‚Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung‘ fand am 16. April 2021 als ONLINE-Veranstaltung, in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg, statt.

Programm und Anmeldung

Lesen Sie hier den Tagungsbericht: Hier!


Aufgrund der Pandemie konnte die AGT-Fachtagung nicht am 24.04.2020 in Karlsruhe stattfinden. Die für 2020 geplanten Themen aus dem ‚Alltag des Testamentsvollstreckers‘ wurden in 2021 Online nachgeholt!

Zu dem Programminhalten:

„Vertrauen ist gut, Vertrauen und Kompetenz ist besser!“

Die online-Ausgabe des PrivateBankingMagazin vom 18.02.2020 hat es auf den Punkt gebracht: Viele Testamentsvollstrecker werden allein aufgrund ihrer Vertrauensstellung vom Erblasser eingesetzt. Die Folge sind oftmals nur als dilettantisch zu bezeichnende Erbauseinandersetzungen oder die Beauftragung einer wahren Armada von rechtlichen und steuerlichen Beratern, was die Testamentsvollstreckung unnötig verteuert.

Anders der von der AGT zertifizierte Testamentsvollstrecker. Er ist Vertrauensperson und Fachmann in einem. Das OLG Hamm sieht die Qualifikation eines von der AGT zertifizierten Testamentsvollstreckers im Bereich der Testamentsvollstreckung bekanntlich sogar als über der eines Fachanwaltes für Erbrecht stehend an. Schon die erste AGT-Fachtagung vor acht Jahren hat hierzu einen Grundstein gelegt. Seither ist es stetes Anliegen der Fachtagungen der AGT, aktuelle Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung aufzugreifen, praxisorientierte Lösungsansätze zu bieten und dabei Raum für Diskussion und Gedankenaustausch zu geben.

Themen aus 2020 – wg. Ausfall nun in 2021:

  • Zum Pflichtprogramm jedes Testamentsvollstreckers gehört die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Die steigende Zahl von Entscheidungen zu diesem Thema zeigt, dass das Rechtsinstitut als modernes Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung in immer mehr Nachlässen zu finden ist. Und sie zeigt unqualifizierten Testamentsvollstreckern ihre Grenzen auf. Die AGT-Vorstände und Rechtsanwälte Eberhard Rott, zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Norbert Schönleber, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, machen Sie mit den neuesten Entwicklungen vertraut und zeigen Ihnen die Auswirkungen auf die tägliche Praxis des Testamentsvollstreckers auf.
  • Wie geht man mit Testamentsvollstreckern um, die ihre Pflichten nicht so genau nehmen und wie vermeidet man als Testamentsvollstrecker Pflichtverletzungen? Der erfahrene Referent und Fachanwalt für Erbrecht Lukke Mörschner beleuchtet dieses Thema praxisorientiert von beiden Seiten und in den jeweils unterschiedlichen Phasen der Testamentsvollstreckung.
  • Ein ständiges Thema für Testamentsvollstrecker ist die Auseinandersetzung des Nachlasses. Das ist schon rechtlich nicht einfach, die Verwertung von Spezialnachlässen macht die Sache mitunter noch schwieriger. Nach Waffen, Kunst und Oldtimern im Nachlass stehen in diesem Jahr die Briefmarken im Fokus. Mit Hans Hohenester, verantwortlich für den berühmten „Michel-Katalog“, gibt ein echter Insider Handlungsempfehlungen von der Aufbewahrung der Marken, ihrer Zwischenlagerung, der Aufbereitung der Sammlung bis hin zur optimalen Verwertung in schwierigen Märkten.
  • Zu jedem Nachlass gehören auch Versiche­rungs­ver­träge. Je nach Art und Weise der Versicherungsverträge erlöschen diese mit dem Tod des Erblassers. Andere Versi­che­rungs­verträge gelten fort oder müssen unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Und in vielen Fällen sind die Vertragsbedingungen so alt, dass sie die heute aktuellen Risiken nicht erfassen. Die hieraus resultierenden Haftungsrisiken gilt es ebenso zu vermeiden, wie Lücken in der persönlichen Haftpflichtversicherung des Testamentsvollstreckers. Hier ist nicht immer ohne weiteres bekannt, dass es für eine Versicherung durchaus einen Unterschied macht, ob der Testamentsvollstrecker aufgrund einer ihm erteilten Vollmacht für den Nachlass tätig ist, oder als Amtsperson. Mark Loreth betreut Testamentsvollstrecker seit vielen Jahren in allen Fragen rund um dieses Thema und wird uns praxisnah über die Fallstricke unterrichten.
  • Abschließen werden wir die Tagung mit einem Blick auf ein in der Zukunft zu erwartendes Problemfeld: Den Datenschutz in der Testamentsvollstreckerkanzlei. Rechtsanwalt Christian Weiß ist nicht nur Testamentsvollstrecker der AGT, Autor und Referent. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist er Angehöriger einer der ersten juristischen Berufsgruppen, die mit dem praktischen Problem des Datenschutzes in Berührung gekommen ist. Gerade Testamentsvollstrecker, die sich in einem steten Spannungsverhältnis zu Erben befinden, werden in Zukunft verstärkt mit entsprechenden Eingaben der Erben bei den Datenschutzbehörden zu rechnen haben. Wo in der Praxis die Fallstricke lauern und wie diese geschickt umgangen werden können, wird das Thema unseres Abschlussvortrages sein.

Zeit und Raum für Diskussionen und fachlichen Austausch ist gegeben. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich den künftigen Erblassern gegenüber nicht nur durch Vertrauen, sondern auch durch Kompetenz auszuzeichnen – und das am Sitz unseres obersten Verfassungsgerichtes sowie unseres obersten Zivilgerichtes, dem wir alle viele grundlegende Entscheidungen zur Testamentsvollstreckung zu verdanken haben.

Programm 2020 – wg. Ausfall nun in 2021: Online-Programm_2021

  • Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung
    RAe Eberhard Rott und Norbert Schönleber, FA Miet- / WEG-Recht, Vorstände AGT
  • Maßnahmen beim pflichtverletzenden Testamentsvollstrecker
    Lukke Mörschner, RA, FA für Erbrecht, Leverkusen
  • Der Umgang des Testamentsvollstreckers mit Briefmarken im Nachlass
    Hans W. Hohenester, Geschäftsführer, Schwaneberger Verlag GmbH, Germering
  • Versicherungen im Nachlass – Handlungsempfehlungen für den Testamentsvollstrecker
    Mark Loreth, Geschäftsführer, Loreth & Partner -Versicherungsmakler, Kandel
  • Testamentsvollstreckung und Datenschutz
    RA Christian Weiß, FA für Insolvenzrecht,  LEONHARDT RATTUNDE, Berlin

Diskussionsmöglichkeiten sind vorgesehen. Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Die Durchführung des Webinars erfolgt in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg. Es wird die Software „GoToWebinar“ verwendet. Technisch vorausgesetzt werden Computer oder mobile Endgeräte mit Lautsprechern plus Mikrofon/Audio (alternativ: Headset). Eine Web-Kamera/Video wird empfohlen, ist aber keine Notwendigkeit. Wichtig ist eine stabile Internetverbindung -WLAN oder Kabel (Bitte prüfen!). Bei der Teilnahme mit Tablet oder Smartphone bedarf es der Vorab-Installation der entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.

⇒ In der Woche vor der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmer per E-Mail ihren persönlichen Zugangslink sowie alle notwendigen Informationen rund um die Teilnahme.

Teilnehmerbeiträge (Webinar): AGT-Mitglieder, [Zertifizierte] Testamentsvollstrecker (AGT): 240 Euro / 340 Euro sonst. Tagungsunterlagen werden kurz vor der Veranstaltung elektronisch übermittelt.

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (rd. 5h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) sowie für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Beim FPSB Deutschland ist die Veranstaltung registriert (Nr. 21-045) und mit 5,0 CPD-Credits bewertet.
Teilnahmebescheinigung wird nach der Anwesenheitsprüfung per E-Mail verschickt.

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung –bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Beitrag in voller Höhe. Es kann jedoch eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.