AGT-Preisverleihung
Der „AGT-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“
Erstmalig verlieh die AGT e.V. – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. am 08. November 2011 in Bonn den Wissenschaftsehrenpreis der AGT. Der Preis steht für „hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“. Pressemitteilung.
Seitdem erfolgt die jährliche Preisverleihung immer im November auf dem von der AGT ausgerichteten Deutschen Testamentsvollstreckertag im Bonner Wissenschaftszentrum.
Die Laudatio hält traditionell Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Mitglied des Vorstandes der AGT.
„
Letztes Jahr habe ich noch gesagt, dass gleichbleibt, wie sehr wir uns um die Qualität unserer Dienstleistung bemühen wollen und müssen. Und dass eine gute Dienstleistung ihren Preis haben muss, was die AGT unterstützen wird. Das ist und bleibt so. […]
Aber ansonsten ist in 2020 ganz Vieles, ganz anders.
Seit Mitte März diesen Jahres beugen wir uns mit Sorgfalt und Vorsicht der Pandemie. […]
Wir haben vieles neu gelernt. Wir betrachten manches mit anderen Augen. Das ist ein wesentlicher Grund, warum der AGT-Vorstand sich für dieses Jahr und für die Zukunft für eine ganz andere Preisverleihung entschieden hat.
Ab 2020 werden nicht mehr „nur“ wissenschaftliche Bücher und Aufsätze ausgezeichnet, sondern allgemein besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge gerne auch mit wissenschaftlicher Bedeutung. Das können etwa auch Homepages sein, auch Vorträge, Auftritte und Leistungen von Persönlichkeiten und auch ganz Anderes. Und es gibt auch nicht unbedingt eine Münze als Preis. Es kann zum Beispiel auch eine Geldsumme, ein Bild, eine Veranstaltung oder Anderes sein – je nach Preisträger.“ 17.11.2020
2024 HYBRID
2024 handelte es sich beim Preisträger nicht nur um eine einzige natürliche, sondern um eine juristische Person mit vielen Mitwirkenden. „Es geht um „eine Sternstunde für die Testamentsvollstreckung – die 2000-er-Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers, die Fortentwicklung der sog. „Rheinischen Tabelle“ aus 1925. Die Empfehlungen sind herausragend. […] Die Vergütungsempfehlungen schaffen weitgehend Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit. Sie schaffen Vertrauen!“ …“Sehr gefreut hat uns auch, dass der Preisträger seine Empfehlungen zur Testamentsvollstrecker-Vergütung für 2025 ganz frisch aktualisiert und neu gefasst hat und das noch kurz vor diesem 18. Testamentsvollstreckertag.“
Herr Dr. Christian Rupp, Präsidenten des Deutschen Notarvereins, nimmt den Preis stellvertretend entgegen. Laudatio 2024
2023 HYBRID
Den AGT-Preis 2023 erhielt Prof. Dr. oec. Hans Rainer Künzle aus Zürich.
„Unser Preisträger schreibt vielfältig und kommentiert insbesondere zum Erbrecht, zum Stiftungsrecht einschließlich der Unternehmensstiftung und natürlich zur Testamentsvollstreckung. […] Schließlich ist unser Preisträger Mitherausgeber zahlreicher Zeitschriften und Jahrbücher. […] Unser Preisträger blickt über den Tellerrand seiner nationalen Rechtsordnung und über den des Erbrechts.“… Laudatio 2023
2022 HYBRID
Als Preisträger 2022 ging Prof. Dr. jur. Ludwig Kroiß, Präsident des Landgerichts, hervor.
„Er beweist uns absolut vorbildhaft das Gegenteil des von Kirchmann‘schen Resultates. Und das immer wieder durch einen nicht endenden erfreulichen Strom profunder und praxisbezogener Fachbeiträge und Vorträge zur ganzen Breite seiner Fachthemen.“… Laudatio 2022
NEU SEIT 2022! Zu dem AGT-Preis hat der Vorstand 2022 einstimmig beschlossen, dass es neben einer Urkunde keine Gedenkmünze mehr gibt. Es gibt stattdessen ein besonderes Preisgeld in Höhe von 5.000 EUR. Das Preisgeld ist zur vollständigen Weitergabe an einen oder mehrere gemeinnützige Empfänger nach Wahl des Preisträgers gedacht. Die AGT wird auf Hinweis des Preisträgers die Auszahlung vornehmen.
2021 HYBRID
Wie auf dem TV-Tag 2020 angekündigt „ist der AGT-Preis neu. Er ist breiter aufgestellt“. So hat für 2021 der Vorstand der AGT nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Promotionsvorhaben von Frau Rechtsanwältin Katharina Weiler zu fördern. Die geplante Arbeit trägt den Titel: „Der bevollmächtigte Testamentsvollstrecker“. Frau Weiler befasst sich mit der Frage, in welcher Beziehung Vollmachten zu dem Amt des Testamentsvollstreckers stehen. Dabei will sie ausgehend vom Standpunkt des bevollmächtigten Testamentsvollstreckers erforschen, welche Wechselwirkungen und Unterschiede zwischen Testamentsvollstreckung und Vollmachten bestehen und welche Auswirkungen sich hieraus für die erbrechtliche Gestaltung ergeben. Laudatio 2021
2020 ONLINE
„Warum ist der Preisträger in diesem Jahr so preiswürdig?:
- Sie erledigt komplexe Fragestellungen. Er arbeitet praktisch als Projektmanager.
- Sie ist professionell und das genau betrachtet für uns alle.
- Er betätigt sich ggf. wissenschaftlich. Die ZEV, die ErbR, die ZErb und AZO-Erbrecht freuen sich mit uns darüber.
- Die Preisträgerin dient der Streitvermeidung.
- Der Preisträger sorgt für Ausgleich.
- Im Idealfall, nach dem wir ja alle streben, schafft die Person als Preisträger überzeugend Rechtsfrieden und Einigkeit. Das ist ein hoher Wert, wie nicht nur ein Blick über den Ozean aktuell zeigt.
Sie haben es schon gemerkt: Der Er ist immer auch eine Sie oder auch divers oder eben auch umgekehrt. Es liegt auf der Hand: Der Preisträger sind Sie alle als grundlegend wichtige Mitstreiter für die Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge mit und ohne wissenschaftliche Meriten.
[…] Aber ich kann für den gesamten AGT-Vorstand sehr deutlich und von ganzem Herzen sagen, wie wichtig uns in der AGT Ihr aller Wirken ist. Dafür arbeiten wir ehrenamtlich mit großer Überzeugung!! Ihr Wirken schafft in der Beratung und in der Testamentsvollstreckung vor allem für viele Erblasser – aber nicht nur für diese – Gewissheit und Sicherheit. Sie alle erscheinen uns deshalb als besonders „systemrelevant“ im Nachlasswesen. Der AGT-Vorstand dankt Ihnen allen sehr herzlich und gratuliert Ihnen umfänglich.“
Zur vollständigen Laudatio
2019
In 2019 wurde als Preisträgerin nicht eine einzelne Person, sondern gleich eine „Verfechterin und Anwenderin der Schwarmintelligenz“ geehrt, wie der Laudator, Mitglied des Vorstandes der AGT und Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (rechts im Bild), hervorhob. Laudatio
Preisträgerin war die ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis.
Stellvertretend bedankten sich Rechtsanwalt Michael Rudolf, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) (2. von links) und Rechtsanwältin Andrea Albers vom zerb verlag (2. von rechts).
2018
Der AGT-Ehrenpreis 2018 für eine hervorragende wissenschaftliche Leistung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung ging am 20.11.18 an Herrn Notar Dr. Dietmar Weidlich. Vorstandsmitglied Dr. K. Jan Schiffer (li im Bild) verwies in seiner Laudatio auf eine ganz besondere Veröffentlichung, dem ‚Kommentar der Testamentsvollstreckung seit 2009‚ der „uns alle, man kann beinahe sagen, ‚prägt'“…, mit dem „wir alle, wirklich alle, arbeiten und ihn wohl fast alle jedes Jahr in der Neuauflage erwerben.“ Laudatio
2017
Vorstandsmitglied Dr. K. Jan Schiffer (re im Bild) betonte in seiner Laudatio auf dem 11. Deutschen Testamentsvollstreckertag am 21. November 2017 man habe sich im Vorstand ohne zu zögern auf Herrn Prof. Dr. Andreas Frieser als Preiswürdigen festlegen können. „Der Preisträger besteche nicht nur mit seiner Wahl des Rheinlandes als Wohnort, sondern natürlich durch sein großes wissenschaftliches Werk als Fachautor und Vordenker zu grundlegenden erbrechtlichen Fragen“.
2016
Im Jubiläumsjahr – auf dem 10. Deutschen Testamentsvollstreckertag 2016 erfolgte die Verleihung des AGT-Preises im Bereich der Vermögenssorge, an Frau Dr. Antonia Kapahnke, geb. Kutscher für ihre 2015 erschienene Dissertation „Der digitale Nachlass“. RA Dr. K. Jan Schiffer (re im Bild) würdigte dabei insbesondere „ihren besonders großen Mut, ein solches noch relativ unerforschtes Gebiet frühzeitig zu betreten und damit der Praxis den Weg zu bereiten. Gerade deshalb sei die Dissertation besonders förderungswürdig und vorbildlich“.
2015
Erstmalig in Abwesenheit- erhielt auf dem 9. Deutschen Testamentsvollstreckertag, am 25. November 2015 Herr Prof. Dr. Walter Zimmermann aus Passau den Ehrenpreis. Die AGT ehrte ihn für sein Gesamtwerk zum Erbrecht, insbesondere aber für seine hervorragenden Fachbeiträge zum Thema Testamentsvollstreckung, d. h. vor allem für ‚den Zimmermann‘ und die Kommentierung im Münchener Kommentar.
2014
Den AGT-Preis auf dem 8. Deutschen Testamentsvollstreckertag am 25. November 2014 erhielten die Herren Dr. jur. Jörg Mayer († 2015)* und Dr. jur. Michael Bonefeld (2. und 3. von links) für ihre publizistische Tätigkeit auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung , nicht zuletzt für das in 12/2014 in der 4. Auflage erschienene Standardwerk Mayer/Bonefeld.
‚Testamentsvollstreckung‘; Laudatio Mayer-Bonefeld2014
* Trauerworte
2013
Am 12. November 2013 verlieh die AGT auf dem 7. Deutschen Testamentsvollstreckertag zum dritten Mal den Ehrenpreis. Der Ehrenpreis 2013 ging an Prof. Dr. Karl Winkler. Die AGT ehrte ihn für seine nachhaltige und herausragende wissenschaftliche Arbeit zu den Themenbereichen Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge, aber ganz besonders für sein dieses Jahr in 21. Auflage erschienenes Standardwerk ‚Der Testamentsvollstrecker‘.
Zur Laudatio 2013
2012
Auch auf dem 6. Deutschen Testamentsvollstreckertag 2012 war die Preisverleihung wieder ein Höhepunkt der Veranstaltung. Preisträger des Wissenschaftsehrenpreises 2012 wurde Prof. Dr. Wolfgang Reimann. Die AGT ehrte ihn für sein beeindruckendes Gesamtwerk, aber ganz besonders für seine Kommentierung der Testamentsvollstreckung im Staudinger und für das Handbuch zur Testamentsvollstreckung, das er gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Bengel verfasst hat.
Zur Laudatio. Zur Pressemitteilung
2011
Als erster Preisträger wurde Prof. Dr. Karlheinz Muscheler(2. von rechts) auf dem 5. Deutschen Testamentsvollstreckertag 2011 geehrt. Die AGT würdigte ihn für sein im Jahr 2010 bei Mohr Siebeck erschienenes zweibändiges Opus Magnum zum Erbrecht (Rezension).
Zur Laudatio.