8. Deutscher Testamentsvollstreckertag (AGT) 2014

Tagungsbericht von RA Eberhard Rott, AGT-Vorstandsvorsitzender

Tagung für TestamentsvollstreckerBereits zum achten Mal in Folge fand am 25. November 2014 im Bonner Wissenschaftszentrum der von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. veranstaltete Deutsche Testamentsvollstreckertag statt. Mit gut 200 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet und der Schweiz war die traditionelle Jahrestagung so gut besucht, wie nie zuvor.

 

In seiner Begrüßung nahm der Veranstaltung in BonnVorsitzende der AGT, Rechtsanwalt Eberhard Rott, diesen Umstand auf und gab einen kurzen Abriss von den bescheidenen Anfängen der AGT bis zu ihrer heutigen Bedeutung.

Sodann zeigte er die unterschiedlichen Formen der Wahrnehmung von Testamentsvollstreckern auf, von dem…

ungeliebten Testamentsvollstrecker1, der angeblichen „Gefahr der Herrschsucht über den Tod hinaus2, über den zwingend notwendigen „Ausgleich für eine schwach ausgeprägte Nachlassfürsorge3 hin zur Unentbehrlichkeit für ein „modernes Erbrecht4, um schließlich über Jörg Mayers Aussage von „der richtigen Dosis und Zusammenstellung5 auf den Ansatz der AGT von einer interprofessionellen Zusammenarbeit und dem Gedanken der Qualifizierung und Zertifizierung von Testamentsvollstreckern überzuleiten.

Damit war auch schon die Brücke geschlagen zur Verleihung des zum vierten Mal in Folge vergebenen „AGT-Preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung“.

AGT-WissenschaftspreisverleihungDer Laudator Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer (Laudatio) überreichte den diesjährigen Preis unter großem Beifall an Herrn Notar Dr. Jörg Mayer und Herrn Rechtsanwalt Michael Bonefeld. In seiner bekannt launigen Art würdigte Schiffer nicht nur die nachhaltige und herausragende wissenschaftliche Arbeit der Preisträger mit zahlreichen Veröffentlichungen vor allem zu den Bereichen Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge, sondern auch deren praxisorientierte Umsetzung in dem nunmehr in vierter Auflage erschienenen Handbuch zur Testamentsvollstreckung.

Der erste Vortrag des Tages gehörte Prof. Dr. Karlheinz Muscheler Referent auf dem Testamentsvollstreckertagaus Bochum. Präzise dargestellt und kritisch hinterfragt erhielten die Teilnehmer einen Abriss über die Rechtsprechung des zurückliegenden Jahres, die weniger davon geprägt war, Rechtsfragen grundsätzlicher Art klären zu können, als davon, erstinstanzliche Entscheidungen korrigieren zu müssen.

 

Im zweiten Vortrag des Vormittags beschäftigte sich Rechtsanwalt Dr. Michael Holtz, Vortrag für Testamentsvollstrecker Bonn, mit dem Thema. „Die Erbschaftsteuer und das Verfassungsrecht – Was wird sich für Testamentsvollstrecker ändern?“. Zwar war die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Seit dem 17.12.2014 wissen wir aber, dass die prognostischen Ausführungen von Holtz sich als zutreffend erwiesen haben und die von ihm aufgezeigten Wege für Testamentsvollstrecker richtungsweisend sind.

Nach der gemeinsamen Mittagspause, die auch zum Austausch der Referenten und Teilnehmer Vortrag in Bonn für Testamentsvollstrecker untereinander einlud, erläuterte Rechtsanwalt und Notar Dr. Hubertus Rohlfing, Hamm das kommende Gesetz zum Internationalen Erbrecht und seine Folgen für den Testamentsvollstrecker. Die AGT hatte hierzu bekanntlich im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz eine Stellungnahme abgegeben. Insbesondere das ab dem 17.08.2015 zur Anwendung gelangende Europäische Nachlasszeugnis wird für Testamentsvollstrecker und Erben manche Änderung bringen.

Referent im Bonner Wissenschaftszentrum Den Abschluss der Veranstaltung bildete der Vortrag des wissenschaftlichen Leiters der Stiftung für Zukunftsfragen, Hamburg, Herrn Prof. Dr. Ulrich Reinhard. Er beleuchtete in sehr anschaulicher Weise den demografischen Wandel in Deutschland und leitete hieraus in einer sehr angeregten Diskussion mit den Teilnehmern die Folgen für die Testamentsvollstreckung ab.

Die Veranstaltung klang bei einem Stehempfang und angenehmen Gesprächen aus, in deren Rahmen so mancher Teilnehmer schon seine Vorfreude auf den nächsten Testamentsvollstreckertag zum Ausdruck
brachte.

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1Frieser, ZFE 2002, 246-250.
2Brox/Walker, Erbrecht 24. Aufl. 2010 Rn. 385.
3Muscheler, Erbrecht 2011, Bd. I; Kap. 3, Rn: 534.
4Lange, Knut Werner, Erbrecht 2011, § 62 Rn 3.
5Mayer, Jörg, Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Bd 3, 2013, S. 41.

 

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