Testamentsvollstreckertag 2019
Der 13. Deutsche Testamentsvollstreckertag
Nächster Termin: 12. November 2019 im Bonner Wissenschaftszentrum
Anmeldungen bis 31.10.2019 möglich AUSGEBUCHT! => Programm_Anmeldung_2019
Tagungsbericht: Lesen Sie hier!
Die Anreisebeschreibung finden Sie
auf der Seite des Wissenschaftszentrum Bonn.
Unsere Parkplatzempfehlung, falls die Parkplätze des WZ belegt sind.
Tagungsprogramm:
- Themenblock I
Aktuelle Rechtsprechung zur geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung
RA Eberhard Rott, FA für Erbrecht, FA für Steuerrecht und RA Norbert Schönleber, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorstände der AGT
- Themenblock II
Steuerrecht: Die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht
StB Holger Baumgart, Dipl.-Finanzwirt, Partner WIPFLER & PARTNER, Walldorf
- Themenblock III
Europäischer Länderbericht: Erbrecht und Testamentsvollstreckung in Italien
RA Gian Luca Pagliaro, FA für Internationales Wirtschaftsrecht, Lehrbeauftragter Universität zu Köln
- Themenblock IV
Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers bei der Interpretation des letzten Willens des Erblassers.
Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Recht der Familienunternehmen.
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (5,25h) anerkannt für [Zertifizierte] Testamentsvollstrecker (AGT) und für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) sowie ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 19-117 registriert und wird mit 4,0 CPD-Credits bewertet.
AGT-Mitglieder, [Zertifizierte] Testamentsvollstrecker (AGT): 345,– Euro
Mitglieder der DVEV, Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: 345,– Euro
Nichtmitglieder: 445,– Euro
Studenten/Referendare bis 30. Lj. (begrenzte Zahl): 40,– Euro
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.