Veranstaltungen in Kooperation
Übersicht anrechnungsfähiger Veranstaltungen
Veranstaltungen werden als Fortbildung anerkannt, sofern sie §5 der AGT-Richtlinien erfüllen. Online-Veranstaltungen müssen überdies die „Richtlinien der AGT zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifizierungslehrgängen im Online-Verfahren anlässlich der Corona-Krise“ erfüllen: Online-RiLi 2024
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Veranstaltungen in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg
1. AGT-A
(5 Stunden) mit Rechtsanwalt Eberhard Rott
Eine Fortbildungsreihe für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) (gem. § 5 der AGT-Richtlinien) und für Fachberater Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (akkreditiert durch den DStV e.V.) .
- Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung
- Die richtige Strategie im Entlassungsverfahren
- Spezialfragen zur Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Testamentsvollstreckung
(Fragestellungen aus dem Teilnehmerkreis; Fragen können gerne vorab per E-Mail eingereicht werden)
Anmeldungen direkt bei Fachseminare
2. ErbR-A 2
(7,5 Stunden) mit RA Eberhard Rott
Ein Seminar zum Erhalt des Fachanwaltstitels als Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO sowie zur Erfüllung der Pflichtfortbildung gem. § 5 der AGT-Richtlinien (7,5h)
- Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung
- Aus der Gestaltungspraxis: Von der Akquise über die Testamentsgestaltung zur erfolgreichen Abwicklung
(Die Kursunterlagen umfassen anonymisierte Auszüge aus Originalunterlagen) - Spezialfragen zur Vergütung des Testamentsvollstreckers
Anmeldungen direkt bei Fachseminare
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Veranstaltungen in Kooperation mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V.
Auch die in Kooperation mit dem Deutschen Steuerberaterverband DStV e.V. angebotenen Pflichtfortbildungen für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sind gem. der AGT-Richtlinien taugliche Fortbildungsveranstaltungen.
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Veranstaltungen der AGT
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