Veranstaltungen in Kooperation
Übersicht anrechnungsfähiger Veranstaltungen
Veranstaltungen werden als Fortbildung anerkannt, sofern sie §5 der AGT-Richtlinien erfüllen. Online-Veranstaltungen müssen überdies die „Richtlinien der AGT zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifizierungslehrgängen im Online-Verfahren anlässlich der Corona-Krise“ erfüllen: Online-RiLi 2024
Veranstaltungen in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg
1. AGT-A
(5 Stunden) mit Rechtsanwalt Eberhard Rott
Eine Fortbildungsreihe für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) (gem. § 5 der AGT-Richtlinien) und für Fachberater Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (akkreditiert durch den DStV e.V.) .
- Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung
- Die richtige Strategie im Entlassungsverfahren
- Spezialfragen zur Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Testamentsvollstreckung
(Fragestellungen aus dem Teilnehmerkreis; Fragen können gerne vorab per E-Mail eingereicht werden)
Anmeldungen direkt bei Fachseminare
2. ErbR-A 2
(7,5 Stunden) mit RA Eberhard Rott
Ein Seminar zum Erhalt des Fachanwaltstitels als Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO sowie zur Erfüllung der Pflichtfortbildung gem. § 5 der AGT-Richtlinien (7,5h)
- Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung
- Aus der Gestaltungspraxis: Von der Akquise über die Testamentsgestaltung zur erfolgreichen Abwicklung
(Die Kursunterlagen umfassen anonymisierte Auszüge aus Originalunterlagen) - Spezialfragen zur Vergütung des Testamentsvollstreckers
Anmeldungen direkt bei Fachseminare
Veranstaltungen in Kooperation mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V.
Auch die in Kooperation mit dem Deutschen Steuerberaterverband DStV e.V. angebotenen Pflichtfortbildungen für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sind gem. der AGT-Richtlinien taugliche Fortbildungsveranstaltungen.
Veranstaltungen der AGT
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